Kategorien-Archiv Familien- und Erbrecht

VonHagen Döhl

Neuregelungen betreffend den Kindesunterhalt ab Januar 2017

Ab Januar 2017 treten neue Unterhaltsleitlinien in Kraft, nach denen der Mindestunterhalt für Kinder bis 5 Jahre 342,00 €, von 6 bis 11 Jahren 393,00 €, von 12 bis 17 Jahren 460,00 € und für volljährige Kinder 527,00 € beträgt.
Auf diesen Kindesunterhalt wird das staatliche Kindergeld (dessen genaue Höhe für 2017 noch nicht feststeht – es soll ebenfalls erhöht werden) hälftig anzurechnen sein.
Grund genug, die Unterhaltsansprüche überprüfen zu lassen!

In diesem Zusammenhang wird darauf aufmerksam gemacht, dass ab Januar 2017 zwar die Unterhaltssätze in den Unterhaltsleitlinien angehoben werden, es verbleibt jedoch bei dem bislang gültigen Selbstbehalt für den Unterhaltspflichtigen, der gegenüber minderjährigen Kindern 1.080,00 € für Erwerbstätige und 880,00 € für nicht Erwerbstätige beträgt.

Neu ist ebenfalls, dass ab Januar 2017 Kindern von Alleinerziehenden bis zum 18. Lebensjahr (bisher nur bis zum 12. Lebensjahr) ein staatlicher Unterhaltsvorschuss gewährt werden kann, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, wobei die bisherige Begrenzung der Bezugsdauer auf maximal 6 Jahre entfällt.

Auf die Neuregelung, dass Kindern von Alleinerziehenden bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss gewährt werden kann, haben sich Bund und Länder im Oktober 2016 verständigt. Den entsprechenden Gesetzentwurf werden sie in den Bundestag einbringen, so dass die Neuregelung dann zum 01.01.2017 in Kraft treten kann.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses, der von Alleinerziehenden für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bei den zuständigen Jugendämtern beantragt werden kann,  richtet sich dann bundesweit nach dem eingangs dieses Beitrages genannten Mindestunterhalt, auf den das staatliche Kindergeld in voller Höhe angerechnet wird.
 

VonHagen Döhl

OLG Hamm präzisiert Anforderungen an gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern

Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern dann dem Kindeswohl widerspricht, wenn es bei den Kindeseltern gänzlich an einer Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit fehlt und voraussichtlich auch mit professioneller Hilfe keine Aussicht auf Besserung besteht.
(OLG Hamm   16.11.2016   3 UF 139/15)

VonHagen Döhl

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch öffentliche Behauptung der Vaterschaft

Das AG München hat entschieden, dass eine Mutter das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Mannes verletzt, wenn sie öffentlich behauptet, dass er der Vater ihres Kindes ist, ohne dass dies bewiesen ist. | AG München 30.09.2016   161 C 31397/15

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Entscheidung über die Impfung eines minderjährigen Kindes

Eine Entscheidung darüber, ob das Kind geimpft wird oder nicht, ist aufgrund der damit potenziell verbundenen Folgerisiken eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 1628 BGB.

Das OLG Thüringen geht davon aus, dass es dem Kindeswohl in der Regel am besten gerecht wird, die Entscheidung über die Impfungen dem Elternteil zu übertragen, der die von der ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen befürwortet.

Im Weiteren geht das OLG Thüringen davon aus, dass die Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfungen ihres Kindes jedoch kein Grund ist, einem Elternteil deshalb die Alleinsorge in allen Gesundheitsangelegenheiten zu übertragen.

(OLG Thüringen, Beschluss vom 07.03.2016, Aktenzeichen 4 UF 686/15)

VonHagen Döhl

Wohnungszuweisung wegen Übernachtung des neuen Lebenspartners

Das OLG Hamm, bewertete die wiederholten Besuche der neuen Lebensgefährtin des Ehemannes, die teilweise auch über Nacht erfolgten, als eine unbillige Härte im Sinne des § 1361b Abs. 1 BGB, zumal hier eine beengte Wohnsituation vorlag. Dies war der Ehefrau nicht mehr zuzumuten, so dass ihr die Wohnung im Zeitraum bis zum Ablauf des Trennungsjahres allein zugewiesen wurde, obwohl der Ehemann Alleineigentümer dieser Wohnung war.

(vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2015, Aktenzeichen II 2 UF186/15)

VonHagen Döhl

Sorgerechtsentzug der Kindeseltern

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Trennung des Kindes von seinen Eltern – als stärkster Eingriff in das Elternrecht – strenger verfassungsgerichtlicher Kontrolle unterliegt. Eine solche Trennung ist nur zu dem Zweck zulässig, das Kind vor nachhaltigen Gefährdungen zu schützen, die ihm in der Obhut seiner Eltern drohen und darf auch nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.

(vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.05.2014 Aktenzeichen 1 BvR 2882/13)

VonHagen Döhl

Teilentzug des Sorgerechts für eine Begutachtung des Kindes

In dem vorliegenden Fall war ein hochbegabtes Kind aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten "unbeschulbar" und die allein sorgeberechtigte Mutter verhinderte eine diesbezüglich erforderliche Begutachtung des Kindes, so dass das Gericht der Kindesmutter im Wege der einstweiligen Anordnung unter anderem das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Bereich der Gutachtenerstattung entzog.

(vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.02.2014, Aktenzeichen II 4 UFH 1/14)

VonHagen Döhl

Erbschaftsteuerreform – Was gilt für Übertragungen ab 1. Juli?

Der Bundesrat hat am 8. Juli beschlossen, dass sich der Vermittlungsausschuss mit dem Gesetz zur Reform der Erbschaftsteuer befassen und es grundlegend überarbeiten soll.

Damit kann der Gesetzgeber die Forderung des BVerfG, das Gesetz bis zum 30. Juni neu zu regeln, nicht in die Tat umsetzen. Betriebsvermögen, das nach dem 1. Juli 2016 vererbt oder verschenkt wird, wird trotzdem nach den (geltenden) Verschonungsregeln besteuert, die das BVerfG als verfassungswidrig beurteilt hat.

VonHagen Döhl

Auftrag von einem Ehegatten erteilt: Wird der andere Ehegatte auch Vertragspartner?

Die Frage, ob in den Fällen, in denen bei einem Bauvorhaben nur einer der Ehegatten den Auftrag erteilt, der andere Ehegatte mitverpflichtet ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Für eine Auftragserteilung auch im Namen und in Vollmacht des anderen Ehegatten spricht es, wenn der den Auftrag erteilende Ehegatte den Wunsch äußert, der Schriftverkehr und die Rechnungslegung solle an die Eheleute erfolgen. Das hat das OLG Celle entschieden. Der BGH hat eine eingelegt Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.
OLG Celle, Urteil vom 23.09.2013 – 13 U 94/11; BGH, Beschluss vom 28.01.2016 – VII ZR 287/13

VonHagen Döhl

Ein volljähriges studierendes Kind hat sein Vermögen zur Deckung seines laufenden Unterhalts einzusetzen

Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass ein volljähriges Kind, welches über eigenes Vermögen verfügt, das über den ihm zu belassenden Schonbetrag in Höhe von 5.000,00 € hinausgeht, dieses Vermögen zur Deckung seines eigenen Unterhaltsbedarfs einzusetzen hat.

Das volljährige Kind ist mit seinem eigenen Vermögen von über 54.000,00 €, wovon 25.000,00 € vom Kindesvater  zugewandt wurden, der jetzt auf Unterhalt  von seinem volljährigen Kind in Anspruch genommen wird, selbst in der Lage, seinen Unterhaltsbedarf abzudecken, so dass es den Kindesvater nicht für Unterhaltszahlungen in Anspruch nehmen kann.

(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.10.2015, 2 UF 107/15)