In dem vorliegenden Fall war ein hochbegabtes Kind aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten "unbeschulbar" und die allein sorgeberechtigte Mutter verhinderte eine diesbezüglich erforderliche Begutachtung des Kindes, so dass das Gericht der Kindesmutter im Wege der einstweiligen Anordnung unter anderem das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Bereich der Gutachtenerstattung entzog.
(vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.02.2014, Aktenzeichen II 4 UFH 1/14)
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