Autor-Archiv Hagen Döhl

VonHagen Döhl

Erstattung der Kosten für Verwahrung nach Abschleppen

Zu den nach den Vorschriften der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs zählen auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Verwahrung des Fahrzeugs im Anschluss an den Abschleppvorgang entstehen. Das gilt aber nur bis zu einem Herausgabeverlangen des Halters. Ein konkurrierender deliktischer Anspruch wegen der Verletzung eines Schutzgesetzes reicht im Ergebnis nicht weiter.

Es kommt ein Anspruch auf Ersatz von Verwahrkosten nach § 304 BGB in Betracht, wenn der das Fahrzeug herausverlangende Halter nicht bereit ist, im Gegenzug die für das Abschleppen und die Verwahrung angefallenen ortsüblichen Kosten zu zahlen und der Abschleppunternehmer daraufhin die Herausgabe des Fahrzeugs verweigert, so dass der Halter in Annahmeverzug gerät.

BGH Urteil vom 17.11.2023, Az: V ZR 192/22

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Rechtsanwalt / Rechtsanwältin (m/w/d) gesucht

Unternehmensbeschreibung

Die Döhl und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine mittelständisch ausgerichtete Kanzlei mit derzeit vier Anwälten. Alle Anwälte sind auch zugleich Fachanwälte.
Wir beraten unsere vorwiegend mittelständischen Mandanten umfassend zu nahezu allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Private Mandanten werden hauptsächlich familien- erb- arbeits,- zivil- und verkehrsrechtlich betreut.
Die Kanzlei zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die Mandanten umfassend und fachübergreifend von unseren Anwaltsteams beraten werden. Hierbei schätzen unsere Mandanten sowohl unsere rechtliche Expertise als auch die regionalen Branchenkenntnisse des jeweils beratenden Rechtsanwalts.
Unser Standort in Dresden ist eine Zweigstelle, von der aus wir vor allem miet- und WEG- rechtliche Mandate bearbeiten.

Stellenbeschreibung

Wir suchen für den familien- und erbrechtlichen sowie den zivilrechtlichen Bereich unserer Kanzlei einen Volljuristen (m/w/d) mit Interesse an resortübergreifender Zusammenarbeit und der Bereitschaft, sich auch neue Tätigkeitsfelder zu erschließen.
Eine regionale Verbundenheit mit der Lausitz ist idealerweise bereits vorhanden – mindestens aber die Bereitschaft hier mit Blick auf eine langfristige Zusammenarbeit den Lebensmittelpunkt zu entwickeln.
2 der 4 Anwälte werden in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Unsere Zusammenarbeit soll daher auch einen mittelfristigen Übergang schaffen.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Berufsanfängern aber auch von Kollegen und Kolleginnen mit Berufserfahrung.

Was wir bieten

  • Interessante, selbständige Mandatsarbeit für Juristen mit vielfältigen Möglichkeiten
  • Einbindung in ein hochmotiviertes Kanzleiteam
  • Eine angenehme, familiäre Arbeitsatmosphäre und ein kollegiales Miteinander
  • Eine top- moderne Kanzleiinfrastruktur
  • Eine leistungsgerechte Vergütung und eine gute „Work-Life-Balance“
  • Die Ermöglichung der persönlichen und fachlichen Entwicklung durch interne und externe Fortbildungen (insbesondere auch Fachanwaltskurse)
  • Hohe Lebensqualität im Lausitzer Seenland
  • Aussicht einer Beteiligung bei regionaler Verwurzelung
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Pfändungsfreigrenzen steigen

Zum 1. Juli steigen turnusmäßig die Pfändungsfreigrenzen. Der aktuell gültige unpfändbare Grundbetrag für Alleinstehende von 1.330,16 Euro steigt dann auf 1.402,28 Euro. Dieser Grundbetrag erhöht sich bei einem Unterhaltsberechtigten um 527,76 Euro und zusätzlich für den zweiten bis fünften Unterhaltsgläubiger um je 294,02 Euro.

Alle Beträge, die über 4.299 Euro hinausgehen, sind ab dem Stichtag 1. Juli voll pfändbar.

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Verstärkung gesucht – Anwaltstätigkeit mit Perspektive

Unternehmensbeschreibung

Die Döhl und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine mittelständisch ausgerichtete Kanzlei mit derzeit vier Anwälten. Alle Anwälte sind auch zugleich Fachanwälte.

Wir beraten unsere vorwiegend mittelständischen Mandanten umfassend zu nahezu allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Private Mandanten werden hauptsächlich familien- erb- arbeits,- zivil- und verkehrsrechtlich betreut.

Die Kanzlei zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die Mandanten umfassend und fachübergreifend von unseren Anwaltsteams beraten werden. Hierbei schätzen unsere Mandanten sowohl unsere rechtliche Expertise als auch die regionalen Branchenkenntnisse des jeweils beratenden Rechtsanwalts.

Unser Standort in Dresden ist eine Zweigstelle, von der aus wir vor allem miet- und WEG- rechtliche Mandate bearbeiten.

Stellenbeschreibung

Wir suchen für den familien- und erbrechtlichen sowie den zivilrechtlichen Bereich unserer Kanzlei einen Volljuristen (m/w/d) mit Interesse an resortübergreifender Zusammenarbeit und der Bereitschaft, sich auch neue Tätigkeitsfelder zu erschließen.

Eine regionale Verbundenheit mit der Lausitz ist idealerweise bereits vorhanden – mindestens aber die Bereitschaft hier mit Blick auf eine langfristige Zusammenarbeit den Lebensmittelpunkt zu entwickeln.

2 der 4 Anwälte werden in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Unsere Zusammenarbeit soll daher auch einen mittelfristigen Übergang schaffen.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Berufsanfängern aber auch von Kollegen und Kolleginnen mit Berufserfahrung.

Was wir bieten:

  • Interessante, selbständige Mandatsarbeit für Juristen im Bereich Familien-, Erb- und Zivilrechts
  • Einbindung in ein hochmotiviertes Kanzleiteam
  • Eine angenehme, familiäre Arbeitsatmosphäre und ein kollegiales Miteinander
  • Eine top- moderne Kanzleiinfrastruktur
  • Eine leistungsgerechte Vergütung und eine gute „Work-Life-Balance“
  • Die Ermöglichung der persönlichen und fachlichen Entwicklung durch interne und externe Fortbildungen (insbesondere auch Fachanwaltskurse)
  • Hohe Lebensqualität im Lausitzer Seenland
  • Aussicht einer Beteiligung bei regionaler Verwurzelung

Bewerbungen bitte an: bewerbung@paragraf.info

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Beweis für den Zugang einer E-Mail

Den Absender einer E-Mail trifft gemäß § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt keine Beweiserleichterung zu Gute, wenn er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält.
Landesarbeitsgericht Köln 4. Kammer | 4 Sa 315/21

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Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Absage einer Hochzeitsfeie

Der BGH hatte zu entscheiden, ob die Mieter der für eine Hochzeitsfeier gemieteten Räume zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet sind, wenn die Feier aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte.
BGH | XII ZR 36/21

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Überwachungskameras schon dann unzulässig, wenn Nachbarn eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten müssen

Das AG in Bad Iburg hat entschieden, dass Nachbarn auch dann schon einen Anspruch auf Entfernung von Überwachungskameras haben können, wenn sie eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten müssen.
AG Bad Iburg | 4 C 366/21

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Kindesunterhalt: Selbstbehalt bei leistungsfähigen Großeltern

Der BGH hat entschieden, dass Eltern keine gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber ihren minderjährigen Kindern trifft, wenn die Großeltern finanziell leistungsfähig sind. In diesem Fall muss der erwerbstätige Elternteil nicht schon das Einkommen oberhalb des notwendigen Selbstbehalts (derzeit 1.160 €) sondern erst oberhalb des angemessenen Selbstbehalts (derzeit 1.400 €) einsetzen.

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Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerden zum Soka-SiG nicht an

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

Pressemitteilung Nr. 85/2020 vom 17. September 2020

Beschluss vom 11. August 2020
1 BvR 2654/17

Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) nicht zur Entscheidung angenommen. Der Gesetzgeber hat damit nicht das Rückwirkungsverbot verletzt, da die betroffenen Unternehmen nicht darauf vertrauen konnten, keine Beiträge zu den Sozialkassen leisten zu müssen. Mehr…

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Schwarzgeldabrede im WhatsApp-Chat: Kein Werklohn

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Bauunternehmer für Sanierungsarbeiten aufgrund einer WhatsApp-Nachricht mit einer sogenannten „Schwarzgeldabrede“ keinen Werklohn bekommt.
OLG Düsseldorf 13.02.2020   I-21 U 34/19