Schlagwort-Archiv Wohnungseigentu

VonHagen Döhl

Erstellungspflicht der Gemeinschaft: Ansprüche bei sogenanntem „steckengebliebenen Bau“

Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich die erstmalige, plangerechte Errichtung des Gemeinschaftseigentums nach Maßgabe der Teilungserklärung verlangen. Einem sogenanntem „steckengebliebenen Bau“ hat er im räumlichen Bereich seiner Sondereigentumseinheit darüber hinaus ohne Rücksicht auf die dingliche Zuordnung auch ein Anspruch auf die Errichtung der innenliegenden, nicht tragenden Wände in verputzter Form mitsamt den unter Putz verlegten Leitungen; ebenfalls erfasst, ist der Anspruch an die zentrale Heizversorgung nebst Zuleitung und Heizkörpern.

Schon vor Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums können bauliche Veränderungen beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden. (BGH-Urteil vom 27.02.2026 – V ZR 219/24)

VonHagen Döhl

Wohnungseigentümer: Weiter Ermessensspielraum bei Vorschüssen zur Kostentragung

Döhl & Kollegen Rechtsanwälte in Dresden

Döhl & Kollegen Rechtsanwälte in Dresden

Bei der Beschlussfassung über die Vorschüsse zur Kostentragung steht den Wohnungseigentümern sowohl hinsichtlich der einzustellenden Positionen als auch im Hinblick auf deren Höhe ein weites Ermessen zu. Anfechtbar kann der Beschluss allenfalls dann sein, wenn im Zeitpunkt der Beschlussfassung evident ist, dass er zu weit überhöhten oder wesentlich zu niedrigen Vorschüssen führt.
(BGH Urteil vom 26.09.2025 – V ZR 108/24)