Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Trennung des Kindes von seinen Eltern – als stärkster Eingriff in das Elternrecht – strenger verfassungsgerichtlicher Kontrolle unterliegt. Eine solche Trennung ist nur zu dem Zweck zulässig, das Kind vor nachhaltigen Gefährdungen zu schützen, die ihm in der Obhut seiner Eltern drohen und darf auch nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
(vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.05.2014 Aktenzeichen 1 BvR 2882/13)
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