Erbschaftsteuerreform – Was gilt für Übertragungen ab 1. Juli?

VonHagen Döhl

Erbschaftsteuerreform – Was gilt für Übertragungen ab 1. Juli?

Der Bundesrat hat am 8. Juli beschlossen, dass sich der Vermittlungsausschuss mit dem Gesetz zur Reform der Erbschaftsteuer befassen und es grundlegend überarbeiten soll.

Damit kann der Gesetzgeber die Forderung des BVerfG, das Gesetz bis zum 30. Juni neu zu regeln, nicht in die Tat umsetzen. Betriebsvermögen, das nach dem 1. Juli 2016 vererbt oder verschenkt wird, wird trotzdem nach den (geltenden) Verschonungsregeln besteuert, die das BVerfG als verfassungswidrig beurteilt hat.

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