OLG Hamm präzisiert Anforderungen an gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern

VonHagen Döhl

OLG Hamm präzisiert Anforderungen an gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern

Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern dann dem Kindeswohl widerspricht, wenn es bei den Kindeseltern gänzlich an einer Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit fehlt und voraussichtlich auch mit professioneller Hilfe keine Aussicht auf Besserung besteht.
(OLG Hamm   16.11.2016   3 UF 139/15)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort