Kategorien-Archiv Verkehrsrecht

VonHagen Döhl

Rotlichtverstoß bei Sonnenblendung

Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht wegen eines sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoßes (Rotlicht länger als eine Sekunde) zu einem Bußgeld und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Die Rechtsbeschwerde des betroffenen Autofahrers hatte vor dem Oberlandesgericht Hamm keinen Erfolg.

Kann ein Autofahrer infolge intensiver Sonneneinstrahlung die jeweilige Farbphase einer Ampel nicht mit Sicherheit erkennen, so trifft ihn eine besondere Sorgfaltspflicht. In Anbetracht der für ihn erkennbaren Sichtbehinderung muß der Kraftfahrer in einem solchen Fall mit der Möglichkeit eines Irrtums rechnen. Unter diesen Umständen stellt es daher schon im Hinblick auf die möglichen besonders schwerwiegenden Folgen eines Rotlichtverstoßes eine auch subjektiv grobe Pflichtverletzung dar, wenn der Kraftfahrer ohne weitere Vorsichtsmaßnahme – wie etwa verminderte Geschwindigkeit und sorgfältige Beobachtung des Querverkehrs – in eine Kreuzung einfährt.
(Beschluß des OLG Hamm vom 11.03.1999 – 1 Ss OWi 203/99)

VonHagen Döhl

Verbot von Radarwarngeräten

Der Bundesrat hat am 9.11.2001 einem Verordnungsentwurf zugestimmt, der Radarwarngeräte oder ähnliche Einrichtungen für Autofahrer verbietet. Bei fahrlässigen Verstößen gegen das Verbot sieht der Entwurf Geldbußen bis zu einer Höhe von DM 150,00 vor. Ist dem Autofahrer ein vorsätzliches Handeln vorzuwerfen, so muss dieser mit einem deutlich höheren Bußgeld rechnen. Die Regelung wird voraussichtich zum 1.12.2001 in Kraft treten können.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 9.11.2001)

VonHagen Döhl

Herausgabe eines abgeschleppten Fahrzeuges

Fahrzeuge, die widerrechtlich im Halteverbot abgestellt sind und andere Verkehrsteilnehmer behindern, können abgeschleppt und anschließend sichergestellt werden, ohne daß zuvor eine behördliche Gebotsverfügung ergehen muß. Die Kommune darf das Fahrzeug so lange zurückbehalten, bis die Abschleppkosten vom Falschparker bezahlt worden sind.
(Urteil des OVG Magdeburg vom 13.02.1997 A 2 S 493/96)

VonHagen Döhl

Vorsicht bei Abbiegen durch Kolonnenlücke

Eine Autofahrerin wollte von ihrem Grundstück nach links in die Straße einfahren, wo sich auf der ihr zugewandten Fahrbahn gerade der Verkehr staute. Ein freundlicher Autofahrer ließ eine Lücke und winkte die wartende Frau heraus.
Auch den von rechts kommenden Verkehr hatte die Frau beobachtet. Dabei übersah sie jedoch, daß ein von links kommender Motorradfahrer gerade die stehende Fahrzeugkolonne überholte – trotz Überholverbots. Es kam zum Zusammenstoß.
Es entspricht der Lebenserfahrung, daß insbesondere Motorradfahrer gelegentlich langsam fahrende oder wartende Fahrzeugkolonnen verbotswidrig überholen. Darauf hätte, so die Richter am LG Köln, die Autofahrerin achten müssen. Neben der haltenden Verkehrskolonne hätte auch der von links kommende Überholverkehr beachtet werden müssen.
Allerdings wurde in dem Urteil auch das verkehrswidrige Verhalten des Motorradfahrers berücksichtigt. Wegen des verbotswidrigen Überholens blieb dieser auf der Hälfte seines Schadens sitzen. 50 % des Schadens muß allerdings die unachtsame Autofahrerin tragen.
(Urteil des LG Köln vom 13.07.1995 19 S 423/94)

VonHagen Döhl

Widerrufsrecht bei Kfz-Mietverträgen

Langfristige Kfz-Mietverträge, bei denen der Mieter selbst für etwaige Reparaturen und Versicherungen sorgen und das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand halten soll und die wirtschaftlich auf eine Vollamortisation des Vermieters hinauslaufen, sind rechtlich als Leasingverträge mit Kilometerabrechnung einzuordnen. Sie unterfallen damit den Regeln des Verbraucherkreditgesetzes, d. h. dem Kunden steht ein Widerrufsrecht zu, über das er im Mietvertrag ausdrücklich belehrt werden muß.
(BGH VIII ZR 205/97)

VonHagen Döhl

Vollbremsung und Kaskoversicherung

Legt ein Autofahrer bei 70 km/h eine Vollbremsung hin, nur weil vor ihm ein Fuchs die Straße überquert, so mag diese Angst-Reaktion zwar überzogen und riskant sein. Als „grob fahrlässig“ kann man sie jedoch nicht ohne weiteres einstufen. Das entschied der Versicherungssenat des Oberlandesgerichts Nürnberg.
Für den Fahrzeughalter hat der kleine, aber feine Unterschied erfreuliche Konsequenzen: Wird das Auto beim Ausweich-Manöver beschädigt, so bekommt er den Schaden von seiner Teilkasko-Versicherung ersetzt, – selbst wenn sich rückblickend die Vollbremsung als unnötig erweist. Wäre ihm hingegen „grobes“ Fehlverhalten vorzuwerfen, dann bliebe er auf seinem Eigenschaden sitzen.

VonHagen Döhl

Kfz-Leasing mit Restwertabrechnung

Der Bundesgerichtshof hat die Revision einer klagenden Leasingfirma gegen ein Urteil des Verbrauchersenates des Oberlandesgerichtes Dresden zurückgewiesen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes, mit der die Klage gegen den Leasingnehmer auf Zahlung des kalkulierten, aber nach Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit bei Verwertung des Leasingfahrzeuges nicht erreichten Restwertes abgewiesen wurde, ist damit rechtskräftig

(BGH Az.: 8 U 339/00). mehr dazu…

VonHagen Döhl

Bei Unfall mit Mietwagen immer Polizei verständigen

Wer mit einem Mietwagen in einen Unfall verwickelt wird, sollte zu seiner eigenen Sicherheit immer die Polizei verständigen. Geschieht dies nicht, wird der betroffene Autofahrer vom Mietwagen-Unternehmen möglicherweise zusätzlich zur Kasse gebeten. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein – DAV) veröffentlicht haben. Im zu Grunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob der Mieter eines Autos, mit dem er einen Unfall hatte, die Selbstbeteiligung an dem Kaskoschaden tragen muss oder ob er – wie im Vertrag generell vorgesehen – von einer Haftung frei gestellt bleibt. Der Mann hatte den Fehler gemacht, nach der Kollision nicht die Polizei zu verständigen, wie dies im Mietvertrag festgehalten ist. Als Grund gab er an, er habe nicht gewusst, dass dies auch bei einem „gewöhnlichen“ Unfall nötig sei. Dieser Vertragsverstoß hatte nach Überzeugung des Gerichts jedoch zur Folge, dass die Haftungsreduzierung für ihn komplett entfiel. Zur Begründung betonten die Jenaer Richter, die Vertragsklausel schaffe eine Obliegenheit des Mieters, bei einem Unfall zwingend die Polizei zu rufen. Diese Klausel sei auch wirksam, weil sie zur Beweissicherung beitrage und „von erheblicher Relevanz“ für die Interessen der Mietwagenfirma sei. Der Beklagte habe dies im vorliegenden Fall grob fahrlässig verletzt, weil er es versäumt habe, sich ausreichend Kenntnis von den Mietvertragsbedingungen zu verschaffen, hieß es weiter. Die Mietwagenfirma sei nicht verpflichtet gewesen, nochmals separat auf die Vertragsklausel hinzuweisen.
(Thüringer OLG Urteil v.7. Dezember 2000 1 U 627/00)

VonHagen Döhl

Auf einer Autobahn-Abbiegespur ist Halten verboten

Hält eine Autofahrerin auf einer Autobahn-Abbiege-/Einfädelspur, „um sich zu orientieren“ und fährt deshalb ein Lkw auf, so hat dessen Kfz-Haftpflichtversicherung dennoch nur 60 Prozent des Schadens zu tragen, weil ein „grundloses“ Halten an solchen Stellen verboten und – wie sich gezeigt hat – besonders gefährlich ist. (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 7 U 14/00 vom 14.2.2001)

VonHagen Döhl

Geblitzt

Eine Frau wurde kurz hinter dem Ortsschild mit einer Geschwindigkeit von 85 km/h anstatt der zulässigen 50 km/h geblitzt. Ein Amtsrichter verurteilte die Frau daraufhin zu einer Geldbuße von 200 DM und verhängte ein Fahrverbot von einem Monat.
Die Frau wehrte sich dagegen: Nach den polizeilichen Richtlinien sollen Meßstellen nämlich so angelegt werden, daß sie mindestens 200 Meter vom Beginn und vom Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung entfernt sind. Diese Richtlinie, von der nur in Ausnahmefällen abgewichen werden dürfe, sei hier nicht eingehalten worden.
Die Richter des Bayerischen Obersten Landesgericht hoben das Urteil des Amtsrichters auf.
(AZ.: ObOWi 375/95).