Auf einer Autobahn-Abbiegespur ist Halten verboten

VonHagen Döhl

Auf einer Autobahn-Abbiegespur ist Halten verboten

Hält eine Autofahrerin auf einer Autobahn-Abbiege-/Einfädelspur, „um sich zu orientieren“ und fährt deshalb ein Lkw auf, so hat dessen Kfz-Haftpflichtversicherung dennoch nur 60 Prozent des Schadens zu tragen, weil ein „grundloses“ Halten an solchen Stellen verboten und – wie sich gezeigt hat – besonders gefährlich ist. (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 7 U 14/00 vom 14.2.2001)

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