Kategorien-Archiv Verkehrsrecht

VonHagen Döhl

Erstattung der Kosten für Verwahrung nach Abschleppen

Zu den nach den Vorschriften der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs zählen auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Verwahrung des Fahrzeugs im Anschluss an den Abschleppvorgang entstehen. Das gilt aber nur bis zu einem Herausgabeverlangen des Halters. Ein konkurrierender deliktischer Anspruch wegen der Verletzung eines Schutzgesetzes reicht im Ergebnis nicht weiter.

Es kommt ein Anspruch auf Ersatz von Verwahrkosten nach § 304 BGB in Betracht, wenn der das Fahrzeug herausverlangende Halter nicht bereit ist, im Gegenzug die für das Abschleppen und die Verwahrung angefallenen ortsüblichen Kosten zu zahlen und der Abschleppunternehmer daraufhin die Herausgabe des Fahrzeugs verweigert, so dass der Halter in Annahmeverzug gerät.

BGH Urteil vom 17.11.2023, Az: V ZR 192/22

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Verstärkung gesucht – Anwaltstätigkeit mit Perspektive

Unternehmensbeschreibung

Die Döhl und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine mittelständisch ausgerichtete Kanzlei mit derzeit vier Anwälten. Alle Anwälte sind auch zugleich Fachanwälte.

Wir beraten unsere vorwiegend mittelständischen Mandanten umfassend zu nahezu allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Private Mandanten werden hauptsächlich familien- erb- arbeits,- zivil- und verkehrsrechtlich betreut.

Die Kanzlei zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die Mandanten umfassend und fachübergreifend von unseren Anwaltsteams beraten werden. Hierbei schätzen unsere Mandanten sowohl unsere rechtliche Expertise als auch die regionalen Branchenkenntnisse des jeweils beratenden Rechtsanwalts.

Unser Standort in Dresden ist eine Zweigstelle, von der aus wir vor allem miet- und WEG- rechtliche Mandate bearbeiten.

Stellenbeschreibung

Wir suchen für den familien- und erbrechtlichen sowie den zivilrechtlichen Bereich unserer Kanzlei einen Volljuristen (m/w/d) mit Interesse an resortübergreifender Zusammenarbeit und der Bereitschaft, sich auch neue Tätigkeitsfelder zu erschließen.

Eine regionale Verbundenheit mit der Lausitz ist idealerweise bereits vorhanden – mindestens aber die Bereitschaft hier mit Blick auf eine langfristige Zusammenarbeit den Lebensmittelpunkt zu entwickeln.

2 der 4 Anwälte werden in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Unsere Zusammenarbeit soll daher auch einen mittelfristigen Übergang schaffen.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Berufsanfängern aber auch von Kollegen und Kolleginnen mit Berufserfahrung.

Was wir bieten:

  • Interessante, selbständige Mandatsarbeit für Juristen im Bereich Familien-, Erb- und Zivilrechts
  • Einbindung in ein hochmotiviertes Kanzleiteam
  • Eine angenehme, familiäre Arbeitsatmosphäre und ein kollegiales Miteinander
  • Eine top- moderne Kanzleiinfrastruktur
  • Eine leistungsgerechte Vergütung und eine gute „Work-Life-Balance“
  • Die Ermöglichung der persönlichen und fachlichen Entwicklung durch interne und externe Fortbildungen (insbesondere auch Fachanwaltskurse)
  • Hohe Lebensqualität im Lausitzer Seenland
  • Aussicht einer Beteiligung bei regionaler Verwurzelung

Bewerbungen bitte an: bewerbung@paragraf.info

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Betrunkener Fahrer: 400.000 Euro Schmerzensgeld für Unfallopfer

Das LG Frankenthal hat dem Opfer eines Verkehrsunfalls ein für die Verhältnisse in Deutschland auffallend hohes Schmerzensgeld von 400.000 Euro zugesprochen.
LG Frankenthal 06.02.2020  4 O 494/15

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Strafbare Unfallflucht nicht auf Privatparkplatz möglich

Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass ein Fahrer auf einem Privatparkplatz, der nicht der Öffentlichkeit zugänglich ist, keine strafbare Unfallflucht begehen kann.

Das Amtsgericht hatte die Angeklagte wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts stieß die Angeklagte mit einem von ihr geführten PKW auf einem Privatparkplatz, der zu der Zeit wegen einer defekten Schranke für jedermann offen zugänglich war, gegen ein anderes Kraftfahrzeug, wodurch sie einen Fremdschaden i.H.v. 3.600 Euro verursachte. Obwohl sie den Unfall bemerkt hatte, verließ sie die Unfallstelle, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ihrer Person zu ermöglichen. Der Parkplatz ist durch eine entsprechende Beschilderung als Privatparkplatz gekennzeichnet. Dort darf nur parken, wer eine Stellfläche gemietet hat. Ein- und Ausfahrt ist normalerweise nur durch das Passieren einer Schrankenanlage möglich. Die Mieter erhalten zum Öffnen der Schranke eine elektronische Karte.

Das OLG Zweibrücken hat auf die Revision der Angeklagten das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts kann eine Unfallflucht im Sinne des Strafrechts nur auf einer „öffentlichen Verkehrsfläche“ erfolgen. Ein Parkplatz, dessen Schranke defekt sei und dessen Stellplätze vermietet seien, sei der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Ein „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ im Sinne des Strafrechts sei dann nicht möglich.

Vorliegend sei fraglich, ob es sich bei dem Parkplatz um eine öffentliche Verkehrsfläche gehandelt habe. Grundsätzlich sei dieser als „Privatparkplatz“ ausgewiesen und stehe nur Mietern der Parkplätze zur Verfügung. Das Amtsgericht habe nicht festgestellt, dass der Eigentümer des Parkplatzes die Nutzung auch durch Dritte dulde und in welchem Umfang dies erfolge. Dies sei jedoch die Voraussetzung, dass eine öffentliche Verkehrsfläche vorliege und damit die Voraussetzung für eine Verurteilung. Es reiche nicht aus, dass die Schranke zum Unfallzeitpunkt defekt war.
Quelle: Pressemitteilung des DAV VerkR Nr. 19/2020 v. 09.04.2020

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Bußgeld im Ausland: Halterhaftung kein Ablehnungsgrund für Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide

Der EuGH hat entschieden, dass die Vollstreckung eines ausländischen Bußgeldbescheids innerhalb der EU nur in sehr engen Grenzen verweigert werden kann und die Anerkennung und Vollstreckung einer Geldbuße, die wegen eines im EU-Ausland begangenen Verkehrsdelikts gegen den Fahrzeughalter verhängt wurde, nicht wegen der Halterhaftung verweigert werden darf, sofern die entsprechende Haftungsvermutung widerleglich ist.
EuGH | C-671/18

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Bei Unfallflucht nicht immer Führerscheinverlust

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Führerscheinentzug nach einer Unfallflucht dann unzulässig sein kann, wenn der Betroffene vor der Tat langjährig beanstandungsfrei als Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat und ebenso über einen längeren Zeitraum nach der Tat nicht auffällig war oder sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden hat.
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 2. Strafsenat   6.12.2019  2 Rev 50/18, 2 Rev 50/18 – 1 Ss 91/18

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Strenge Anforderungen an Fahrtenbuchauflage

Das VG Koblenz hat entschieden, dass die Bußgeldbehörde das Verfahren nicht vorschnell einstellen und dem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegen darf, wenn er mitteilt, dass nicht er, sondern einer seiner beiden Zwillingssöhne einen Geschwindigkeitsverstoß mit seinem Fahrzeug begangen habe und er im Übrigen von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.
VG Koblenz 4. Kammer | 4 K 773/19.KO

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Strafzettel auf Kundenparkplatz: Fahrzeughalter muss Fahrer benennen

Der BGH hat entschieden, dass ein Kfz-Halter bei Verstoß gegen die Parkordnung des Betreibers eines privaten Parkplatzes auf „erhöhtes Parkentgelt“ haften kann, wenn er seine Fahrereigenschaft nur pauschal bestreitet, ohne den Fahrer zu benennen.
BGH 12. Zivilsenat | XII ZR 13/19

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Fahrverbot trotz Notdurft


Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass ein Autofahrer, der die Höchstgeschwindigkeit überschreitet, weil er dringend auf die Toilette muss, trotzdem mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen muss, denn eine Notdurft sei nicht ohne Weiteres ein Notstand.
(Brandenburgisches Oberlandesgericht    (1 B) 53 Ss-OWi 41/19 (45/19))

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Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister gesetzwidrig

Das OLG Frankfurt hat in einer Grundsatzentscheidung bestätigt, dass Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister gesetzeswidrig sind und auf einer solchen Grundlage keine Bußgeldbescheide erlassen werden dürfen.
(OLG Frankfurt  2 Ss-OWi 942/19)