Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister gesetzwidrig

VonHagen Döhl

Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister gesetzwidrig

Das OLG Frankfurt hat in einer Grundsatzentscheidung bestätigt, dass Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister gesetzeswidrig sind und auf einer solchen Grundlage keine Bußgeldbescheide erlassen werden dürfen.
(OLG Frankfurt  2 Ss-OWi 942/19)

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