Verkehrssicherungspflicht bei Wanderwegen

VonHagen Döhl

Verkehrssicherungspflicht bei Wanderwegen

Das LG Coburg hat entschieden, dass Wanderer auf unbefestigten Wald- und Feldwegen nicht damit rechnen können, dass diese durchgängig gestreut und damit völlig gefahrlos begangen werden können.
(LG Coburg 2. Zivilkammer  24 O 15/19)

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