Schimmel im Kinderzimmer ist Grund zur fristlosen Kündigung

VonHagen Döhl

Schimmel im Kinderzimmer ist Grund zur fristlosen Kündigung

Das AG Bielefeld hat entschieden, dass Schimmel im Kinderzimmer ein Grund zur fristlosen Kündigung sein kann.
(AG Bielefeld    415 C 56/18)

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