Kategorien-Archiv Mietrecht

VonHagen Döhl

Verstärkung gesucht – Anwaltstätigkeit mit Perspektive

Unternehmensbeschreibung

Die Döhl und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine mittelständisch ausgerichtete Kanzlei mit derzeit vier Anwälten. Alle Anwälte sind auch zugleich Fachanwälte.

Wir beraten unsere vorwiegend mittelständischen Mandanten umfassend zu nahezu allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Private Mandanten werden hauptsächlich familien- erb- arbeits,- zivil- und verkehrsrechtlich betreut.

Die Kanzlei zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die Mandanten umfassend und fachübergreifend von unseren Anwaltsteams beraten werden. Hierbei schätzen unsere Mandanten sowohl unsere rechtliche Expertise als auch die regionalen Branchenkenntnisse des jeweils beratenden Rechtsanwalts.

Unser Standort in Dresden ist eine Zweigstelle, von der aus wir vor allem miet- und WEG- rechtliche Mandate bearbeiten.

Stellenbeschreibung

Wir suchen für den familien- und erbrechtlichen sowie den zivilrechtlichen Bereich unserer Kanzlei einen Volljuristen (m/w/d) mit Interesse an resortübergreifender Zusammenarbeit und der Bereitschaft, sich auch neue Tätigkeitsfelder zu erschließen.

Eine regionale Verbundenheit mit der Lausitz ist idealerweise bereits vorhanden – mindestens aber die Bereitschaft hier mit Blick auf eine langfristige Zusammenarbeit den Lebensmittelpunkt zu entwickeln.

2 der 4 Anwälte werden in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Unsere Zusammenarbeit soll daher auch einen mittelfristigen Übergang schaffen.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Berufsanfängern aber auch von Kollegen und Kolleginnen mit Berufserfahrung.

Was wir bieten:

  • Interessante, selbständige Mandatsarbeit für Juristen im Bereich Familien-, Erb- und Zivilrechts
  • Einbindung in ein hochmotiviertes Kanzleiteam
  • Eine angenehme, familiäre Arbeitsatmosphäre und ein kollegiales Miteinander
  • Eine top- moderne Kanzleiinfrastruktur
  • Eine leistungsgerechte Vergütung und eine gute „Work-Life-Balance“
  • Die Ermöglichung der persönlichen und fachlichen Entwicklung durch interne und externe Fortbildungen (insbesondere auch Fachanwaltskurse)
  • Hohe Lebensqualität im Lausitzer Seenland
  • Aussicht einer Beteiligung bei regionaler Verwurzelung

Bewerbungen bitte an: bewerbung@paragraf.info

VonHagen Döhl

Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Absage einer Hochzeitsfeie

Der BGH hatte zu entscheiden, ob die Mieter der für eine Hochzeitsfeier gemieteten Räume zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet sind, wenn die Feier aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte.
BGH | XII ZR 36/21

VonHagen Döhl

Was ist eine Dusche?

Wenn ein Mensch in einer Badewanne sitzt, einen Brauseschlauch in der Hand hält und ein kräftiger Wasserstrahl sich über seinen Körper ergießt, dann duscht er nicht. So lässt es sich jedenfalls kühn aus dem Urteil des Amtsgericht Köpenick schlussfolgern.

Das Gericht entschied: Die Möglichkeit, sich mit einer Handbrause in der Badewanne sitzend zu duschen, sei keine zeitgemäße Duschgelegenheit. Es sei zwar eine Ganzkörperberegnung möglich, doch es fehle eine Duschabtrennung, um das Bad vor Spritzwasser zu schützen und die Privatsphäre des Duschenden zu wahren.

Daher könne nicht von einer Duschmöglichkeit im Sinne des Berliner Mietspiegels ausgegangen werden. Dieser Fakt müsse als “wohnwertminderndes Merkmal” bei einer angestrebten Mieterhöhung berücksichtigt werden.

(Amtsgericht Köpenick – Urteil vom 17.3.2015, 3 C 267/14)

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Umlage von Kosten für Überprüfung von Mülltrennung als Betriebskosten

Das AG Frankenthal hat entschieden, dass die Kosten für die Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens des Mülls als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig sind.
AG Frankenthal 18.12.2019   3a C 288/18

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Schimmel im Kinderzimmer ist Grund zur fristlosen Kündigung

Das AG Bielefeld hat entschieden, dass Schimmel im Kinderzimmer ein Grund zur fristlosen Kündigung sein kann.
(AG Bielefeld    415 C 56/18)

VonHagen Döhl

Keine Mietminderung für Wärmebrücken bei Einhaltung des im Errichtungszeitpunkt der Wohnung üblichen Bauzustandes („Schimmelpilzgefahr“)

Der BGH hat entschieden, dass Wärmebrücken in den Außenwänden nicht als Sachmangel einer Mietwohnung anzusehen sind, wenn dieser Zustand mit den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Bauvorschriften und technischen Normen in Einklang steht.
(BGH 8. Zivilsenat  5.12.2018   VIII ZR 271/17)

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Kündigung wegen Tod des Mieters trotz Zitierens eines falschen Paragrafen wirksam

Das AG München hat entschieden, dass das versehentliche Zitieren eines falschen Paragrafen als Rechtsgrundlage für eine Kündigung aufgrund Tod des Mieters nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt.

AG München – 423 C 14088/17

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Kündigung wegen Tod des Mieters trotz Zitierens eines falschen Paragrafen wirksam

Das AG München hat entschieden, dass das versehentliche Zitieren eines falschen Paragrafen als Rechtsgrundlage für eine Kündigung aufgrund Tod des Mieters nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt.
AG München – 423 C 14088/17

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Fälligkeit des Anspruches auf Rückzahlung einer Mietsicherheit

Das AG Dortmund hat entschieden, das in der Wohnraummiete ein Anspruch auf Rückzahlung einer Mietsicherheit erst fällig ist, wenn dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen.
Zwischen dem Kläger und der Beklagten bestand bis Juni 2016 ein Mietverhältnis über eine Wohnung. Bei Abschluss des Vertrages wurde eine Klausel vereinbart, nach der die Mietkaution zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag dient. Weiter ist geregelt, dass der Mieter, sofern der Vermieter sich berechtigterweise an der Kaution befriedigt, die Kaution wieder auffüllen muss. Weiter heißt es: "Die Kaution ist nach Vertragsende und Rückgabe der Mietsache zzgl. der Zinsen in angemessener Frist zurückzuerstatten, es sei denn, der Vermieter hat begründete Gegenansprüche, mit denen er aufrechnen kann oder die ein Zurückbehaltungsrecht begründen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn und solange der Vermieter Ansprüche aus Neben- und Betriebskosten noch nicht beziffern kann." Der Kläger verlangt mit der im Juli erhobenen Klage die Rückzahlung der Kaution zzgl. Zinsen. Die Beklagte macht geltend, dass ihr noch ein überschießender Betrag aus den Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2015 und 2016 zuständen.
Das AG Dortmund hat die Klage als zur Zeit unbegründet abgewiesen.
Nach Auffassung des Amtsgerichts ist mit Rückgabe der Mietsache der Kautionsrückzahlungsanspruch erfüllbar, aber noch nicht fällig. Dies sei erst der Fall, wenn dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen dürfe. Eine Fälligkeit jedenfalls sechs Monate nach Ende des Mietvertrages gebe es nicht. Hier gab es noch Forderungen, da nach dem eigenen Vortrag des Klägers noch nicht korrekt über die Nebenkosten abgerechnet worden war.
(AG Dortmund 16.05.2018 425 C 5350/17)

 

VonHagen Döhl

Eigenmächtige Räumung einer Mietwohnung durch Vermieter unzulässig

Das AG München hat entschieden, dass ein Mieter, dem seine Wohnung durch verbotene Eigenmacht des Vermieters entzogen worden ist, sich sofort nach der Entziehung wieder den Besitz an der Wohnung verschaffen darf.
(AG München    461 C 9942/17)