Umlage von Kosten für Überprüfung von Mülltrennung als Betriebskosten

VonHagen Döhl

Umlage von Kosten für Überprüfung von Mülltrennung als Betriebskosten

Das AG Frankenthal hat entschieden, dass die Kosten für die Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens des Mülls als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig sind.
AG Frankenthal 18.12.2019   3a C 288/18

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