Das AG Frankenthal hat entschieden, dass die Kosten für die Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens des Mülls als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig sind.
AG Frankenthal 18.12.2019 3a C 288/18
Das AG Frankenthal hat entschieden, dass die Kosten für die Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens des Mülls als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig sind.
AG Frankenthal 18.12.2019 3a C 288/18
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