Fahrverbot trotz Notdurft

VonHagen Döhl

Fahrverbot trotz Notdurft


Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass ein Autofahrer, der die Höchstgeschwindigkeit überschreitet, weil er dringend auf die Toilette muss, trotzdem mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen muss, denn eine Notdurft sei nicht ohne Weiteres ein Notstand.
(Brandenburgisches Oberlandesgericht    (1 B) 53 Ss-OWi 41/19 (45/19))

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