Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Führerscheinentzug nach einer Unfallflucht dann unzulässig sein kann, wenn der Betroffene vor der Tat langjährig beanstandungsfrei als Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat und ebenso über einen längeren Zeitraum nach der Tat nicht auffällig war oder sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden hat.
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 2. Strafsenat 6.12.2019 2 Rev 50/18, 2 Rev 50/18 – 1 Ss 91/18
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