Verbot von Radarwarngeräten

VonHagen Döhl

Verbot von Radarwarngeräten

Der Bundesrat hat am 9.11.2001 einem Verordnungsentwurf zugestimmt, der Radarwarngeräte oder ähnliche Einrichtungen für Autofahrer verbietet. Bei fahrlässigen Verstößen gegen das Verbot sieht der Entwurf Geldbußen bis zu einer Höhe von DM 150,00 vor. Ist dem Autofahrer ein vorsätzliches Handeln vorzuwerfen, so muss dieser mit einem deutlich höheren Bußgeld rechnen. Die Regelung wird voraussichtich zum 1.12.2001 in Kraft treten können.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 9.11.2001)

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