Kategorien-Archiv Verkehrsrecht

VonHagen Döhl

Urteil des OLG Koblenz zum KfZ-Diebstahl:

Es stellt danach kein grob fahrlässiges Verhalten dar, wenn ein
Ersatzschlüssel im abgeschlossenen Handschuhfach zurückgelassen wird (BGH
VersR 1986, 962 (963).
(Urteil des OLG Koblenz vom 25.04.2002 – 2 U 1513/01)

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Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch ein nachfahrendes Polizeifahrzeug mittels eines nicht justierten Tachometers bedarf es unter anderem (im erstinstanzlichen Urteil) auch der Darlegung, wie hoch die abgelesene Ausgangsgeschwindigkeit des Fahrzeugs des Betroffenen und wie groß der Abstand zwischen dem Fahrzeug des Betroffenen und dem nachfolgenden Polizeifahrzeug war. (Diese Angaben müssen also bereits von der Polizei festgehalten werden.) Ohne diese Angaben ist es dem Rechtsbeschwerdegericht nämlich nicht möglich zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine verwertbare Messung überhaupt vorliegen und ob ein Toleranzabzug von 20% der abgelesenen Geschwindigkeit, der an sich genügen würde, ausreichend ist. Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit müssen zudem im Hinblick auf die Beurteilung der Frage, ob der Fahrer des nachfahrenden Fahrzeugs einen annähernd gleichbleibenden Abstand einhalten konnte, grundsätzlich besondere über die Beleuchtungsverhältnisse und Orientierungspunke getroffen werden.
(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.01.2002-1 Ss 271/01)

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Händler muss sich Werbung des Herstellers zurechnen lassen

Nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg vom 19.2.02 muss sich ein Autohändler eine Werbung des Autoherstellers, daß ABS zur Grundausstattung gehört,mit der Folge anrechnen lassen, daß er ein Auto mit ABS schuldet.
(OLG Oldenburg vom 19.2.02, 9 U 97/01)

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Vollkaskoschutz beim Bremsunfall wegen eines Hasen

Ein Kraftfahrer, der bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h auf einer Bundesstraße eine Vollbremsung einleitet, um einen die Fahrbahn kreuzenden Hasen nicht zu überfahren, handelt nicht grobfahrlässig, wenn er nicht zugleich mit einer plötzlichen Fahrtrichtungsänderung bremst. Ferner soll nach einer Entscheidung des OLG Brandenburg eine unrichtige Angabe des Versicherungsnehmers über die Laufrichtung eines die Fahrbahn kreuzenden Hasen generell nicht geeignet sein, die berechtigten Interessen des Versicherers zu bewerten.
(OLG Brandenburg, Urteil v. 20.2.2002 – 14 U 56/01)

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Versicherungsschutz im Falle des Kraftfahrzeugdiebstahls bei Probefahrt nach vorgespiegelter Kaufabsicht

Steigt der Versicherungsnehmer bei einer Probefahrt bei laufendem Motor aus, um einem als Kaufinteressent auftretenden unbekannten Dritten das Steuer zu überlassen, so liegt, wenn der Dritte unvermittelt ohne den Versicherungsnehmer losfährt, zwar ein Diebstahlsgeschehen vor, doch ist die KASKO-Versicherung wegen grobfahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles leistungsfrei.
(OLG Frankfurt, Urteil v. 20.2.2002 – 7 U 54/01)

Anmerkung: Diese Entscheidung ist nach unserer Auffassung lebensfremd, denn der normale Versicherungsnehmer dürfte wohl kaum in jeder Lebenssituation mit der kriminiellen Energie anderer rechnen müssen. Zwar dürfte Fahrlässigkeit vorliegen – grobe Fahrlässigkeit aber, die den Versicherungsschutz ausschließt, nach unserer Meinung nicht.

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Wer ist Auftraggeber bei Reparaturauftrag für GmbH-Fahrzeug?

Den Auftrag zur Reparatur eines Kraftfahrzeuges unter Übergabe des Kraftfahrzeugscheines kann der Auftragnehmer als Auftrag des Kraftfahrzeughalters verstehen, wenn bei der Übergabe keine andere Person als Auftraggeber benannt worden ist.
Wenn der Geschäftsführer einer GmbH mit Kraftfahrzeugen handelt, ein nicht zugelassenes Kraftfahrzeug in Reparatur gibt, nach dem vorher bereits ein gleichartiges, auf die GmbH zugelassenes Fahrzeug von dem Auftragnehmer repariert worden war, kann der Auftragnehmer auch den neuen Auftrag als im Namen der GmbH erteilt verstehen.
(OLG Düsseldorf, Urteil v. 19.1.2001 – 22 U 98/00)

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Wann drohen Führerscheinentzug und Fahrverbot

Hier finden Sie eine Übersicht in welchen Fällen ein Führerschenentzug

(www.advocat24.de/user_files/rechtstipps/fahrerlaubnis.pdf) oder ein Fahrverbot droht.

(www.advocat24.de/user_files/rechtstipps/fahrerverbot.pdf)

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Verkehrsunfall im Ausland

Wer bei einem Verkehrsunfall im Ausland geschädigt wird, kann künftig innerhalb der Europaeischen Union auf eine schnellere Regulierung seines Schadens hoffen. Die Bundesregierung hat die vierte Kraftfahrzeughaftpflichtrichtlinie in nationales Recht umgesetzt, um so den Verbraucherschutz auf diesem Gebiet verbessern.

Weitere Informationen unter:

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Alt-Autos zurück an den Hersteller

Schrottreife Autos und leichte Nutzfahrzeuge sollen, einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge, demnächst kostenlos und ortsnah beim Hersteller entsorgt werden können. Die geplante Regelung – ein Entwurf aus dem Bundesumweltministerium – soll für alle Fahrzeuge gelten, die ab Juli 2002 auf den Markt kommen. Für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge gilt die Neuregelung erst ab Januar 2007. Der Entwurf setzt eine europäische Richtlinie in nationales Recht um (EG-Richtlinie 2000/53). Neben der Pflicht zur Rücknahme wird den Herstellern auch eine Pflicht hinsichtlich der konkreten Verwertung des Fahrzeugschrottes auferlegt. Ab 2006 sind mindestens 85 % des durchschnittlichen Fahrzeuggewichtes zu verwerten und mindestens 80 % wiederzuverwenden. Ab dem Jahre 2015 sollen die Zahlen dann auf 95 % bzw. 85 % steigen.
Der Gesetzentwurf fasst die notwendigen Änderungen in den betroffenen Rechtsnormen zusammen; er sieht eine Modifikation beim Einführungsgesetz zum HGB, beim Einkommenssteuergesetz, bei der Straßenverkehrszulassungsordnung sowie bei der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vor. Mehrere Hersteller haben angekündigt, die zu erwartenden Mehrkosten bereits auf den Neupreis aufzuschlagen. Nach Ansicht des Bundesumweltministeriums könnte jedoch gerade hier der Anreiz für den Hersteller liegen, besonders kostengünstig verwertbare Autos zu konstruieren.
(Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 5.12.2001)

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Kaskoversicherung: Schock keine Entschuldigung für Unfallflucht

Entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort, verliert er in der Regel seine Ansprüche aus der bestehenden Vollkaskoversicherung. Ein solches Verhalten kann nach Auffassung des OLG Frankfurt auch nicht mit einem Schockzustand des Versicherungsnehmers entschuldigt werden. Nach Auffassung des Gerichts komme ein Schock mit derartigen Reaktionen nur selten vor. Außerdem könne der Unfallbeteiligte in der Regel nach kurzer Zeit an die Unfallstelle zurückkehren oder die Polizei benachrichtigen.
(Urteil des OLG Frankfurt a. M.7 U 23/2000)