Es stellt danach kein grob fahrlässiges Verhalten dar, wenn ein
Ersatzschlüssel im abgeschlossenen Handschuhfach zurückgelassen wird (BGH
VersR 1986, 962 (963).
(Urteil des OLG Koblenz vom 25.04.2002 – 2 U 1513/01)
Es stellt danach kein grob fahrlässiges Verhalten dar, wenn ein
Ersatzschlüssel im abgeschlossenen Handschuhfach zurückgelassen wird (BGH
VersR 1986, 962 (963).
(Urteil des OLG Koblenz vom 25.04.2002 – 2 U 1513/01)
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