Wenn eine schwangere Arbeitnehmerin nicht mehr beschäftigt werden kann und ein ärztliches Attes vorlegt, hat der Arbeitgeber einen Anspruch darauf vom Arzt zu erfahren, aus welchen Gründen dieses Arbeitsverbot ausgesprochen worden ist. Der Arbeitgeber muss nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes erfahren können, von welchen Arbeitsbedingungen der Arzt ausgegangen ist.
(BAG, 5 AZR 753/00)
Über den Autor