Rundfunkgebühren für tragbare Radiogeräte am Arbeitsplatz

VonHagen Döhl

Rundfunkgebühren für tragbare Radiogeräte am Arbeitsplatz

Ein tragbares Rundfunkempfangsgerät wird auch dann vorübergehend außerhalb der Wohnung zum Empfang bereitgehalten, wenn es täglich zum Arbeitsplatz mitgenommen wird, um es dort während der Dienstzeit nutzen zu können. (Solche Geräte sind dann nicht rundfunkgebührenpflichtig.)
(OVG Münster, Beschluss v. 26.2.2002 – 19 A 3540/00)

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Hagen Döhl administrator

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