Schrottreife Autos und leichte Nutzfahrzeuge sollen, einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge, demnächst kostenlos und ortsnah beim Hersteller entsorgt werden können. Die geplante Regelung – ein Entwurf aus dem Bundesumweltministerium – soll für alle Fahrzeuge gelten, die ab Juli 2002 auf den Markt kommen. Für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge gilt die Neuregelung erst ab Januar 2007. Der Entwurf setzt eine europäische Richtlinie in nationales Recht um (EG-Richtlinie 2000/53). Neben der Pflicht zur Rücknahme wird den Herstellern auch eine Pflicht hinsichtlich der konkreten Verwertung des Fahrzeugschrottes auferlegt. Ab 2006 sind mindestens 85 % des durchschnittlichen Fahrzeuggewichtes zu verwerten und mindestens 80 % wiederzuverwenden. Ab dem Jahre 2015 sollen die Zahlen dann auf 95 % bzw. 85 % steigen.
Der Gesetzentwurf fasst die notwendigen Änderungen in den betroffenen Rechtsnormen zusammen; er sieht eine Modifikation beim Einführungsgesetz zum HGB, beim Einkommenssteuergesetz, bei der Straßenverkehrszulassungsordnung sowie bei der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vor. Mehrere Hersteller haben angekündigt, die zu erwartenden Mehrkosten bereits auf den Neupreis aufzuschlagen. Nach Ansicht des Bundesumweltministeriums könnte jedoch gerade hier der Anreiz für den Hersteller liegen, besonders kostengünstig verwertbare Autos zu konstruieren.
(Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 5.12.2001)
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