Wer bei einem Verkehrsunfall im Ausland geschädigt wird, kann künftig innerhalb der Europaeischen Union auf eine schnellere Regulierung seines Schadens hoffen. Die Bundesregierung hat die vierte Kraftfahrzeughaftpflichtrichtlinie in nationales Recht umgesetzt, um so den Verbraucherschutz auf diesem Gebiet verbessern.
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