Kategorien-Archiv Steuerrecht

VonHagen Döhl

Bund der Steuerzahler erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Solidaritätszuschlag

Der Bund der Steuerzahler hat nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts vom 18.08.2006 Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag erhoben. In Karlsruhe soll entschieden werden, ob die Beschwerde gegen die Zusatzabgabe auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zur Entscheidung angenommen wird (Az.: 2 BvR 1708/06).

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Karlsruhe bestätigt Grundsteuer – Beschwerde zweier Hauseigentümer abgewiesen

Hauseigentümer müssen auch künftig für ihr selbst genutztes Eigenheim Grundsteuer zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21.06.2006 die Beschwerde zweier Immobilienbesitzer aus dem baden-württembergischen Bad Herrenalb gegen die Steuer abgewiesen (Az.: 1 BvR 1644/05). Die Beschwerdeführer hatten sich gegen die Steuerpflicht gewandt, weil ein Eigenheim keinen Ertrag abwerfe.

VonHagen Döhl

Aufwendungen für die Kontaktpflege zu getrennt lebenden Kindern als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Aufwendungen, die ein Elternteil tätigt, um den Kontakt zu seinen von ihm räumlich getrennt lebenden Kindern aufrecht zu erhalten, stellen nach Ansicht des Hessischen Finanzgerichts außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 Abs. 1 EStG dar. Das Gericht setzte sich damit ausdrücklich in Widerspruch zu der vom Bundesfinanzhof vertretenen Ansicht, dass Aufwendungen, die zur Ausübung des Besuchsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils gemacht würden, keine außergewöhnliche Belastung darstellten, weil sie durch die Regelungen des Kinderlastenausgleichs abgegolten seien (Urteil vom 20.02.2006, Az.: 2 K 3058/04).

VonHagen Döhl

BFH gewährt keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner

Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben keinen Anspruch auf Durchführung einer Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer unter Anwendung des Splittingtarifs. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 26.01.2006 entschieden (Az.: III R 51/05).

VonHagen Döhl

BFH legt Begrenzung des Sonderausgabenabzugs der Krankenvorsorge dem BVerfG vor

Der Bundesfinanzhof hält die betragsmäßige Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen für verfassungswidrig. Die gesetzlichen Höchstbeträge würden es dem Steuerpflichtigen nicht ermöglichen, in angemessenem Umfang Krankenversicherungsschutz zu erlangen. Der BFH hat daher mit jetzt bekannt gemachtem Beschluss vom 14.12.2005 (Az.: X R 20/04) das Revisionsverfahren ausgesetzt und diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

VonHagen Döhl

Neues Umsatzsteuermodell kommt nicht vor 2008

Die von Bund und Ländern angestrebte Reform der Umsatzbesteuerung, mit der Milliardenbetrügereien eingedämmt werden sollen, ist nicht vor 2008 zu schaffen. Das geht aus einem Schreiben des Finanzministeriums auf eine Anfrage der FDP hervor.

Dem Umstieg auf ein weniger betrugsanfälliges Umsatzsteuermodell müsse nicht nur die EU-Kommission zustimmen. Weitere unabdingbare Voraussetzung sei ein funktionierendes Kontrollverfahren. Bund und Länder prüften derzeit zwar eine «schnellstmögliche» Umsetzung. «Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Voraussetzungen nicht vor dem Jahr 2008 geschaffen werden können», heißt es in dem am 04.01.2005 bekannt gewordenen Schreiben von Finanzstaatssekretär Volker Halsch.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, zusammen mit den Bundesländern ein neues Umsatzsteuermodell (Reverse-Charge) einzuführen. Die Länder hatten sich darauf bereits im vergangenen Oktober verständigt. Nationale und grenzüberschreitende Betrügereien sollen so unterbunden werden. Zudem sollen Behörden bessere Ermittlungsbefugnisse erhalten.

Gefälschte Rechnungen und Scheingeschäfte kosten den Staat schätzungsweise jährlich zwischen 15 und 21 Milliarden Euro. Das jetzige Umsatzsteuersystem lädt zum Betrug ein. Danach können sich Unternehmer die Vorsteuer – eine Umsatzsteuer auf Vorprodukte – schon dann erstatten lassen, wenn sie nur eine Rechnung vorlegen. Künftig soll die Steuerschuld hingegen bei den Vertragspartnern liegen, die Waren oder Dienstleistungen bezahlen. Das neue System soll vor allem auch «Karussellgeschäfte» unmöglich machen, mit denen internationale Banden den deutschen Staat jährlich um Milliarden prellen.

Einem Wechsel muss allerdings Brüssel zustimmen. Neben einer Änderung der EU-Richtlinie ist auch eine Insellösung für Deutschland denkbar. Das Bundesfinanzministerium will nach eigenen Angaben zunächst bei der EU-Kommission einen Antrag auf «Ermächtigung zur Einführung» des neuen Modells stellen. Darüber müsse Brüssel innerhalb von acht Monaten entschieden haben, hieß es weiter.

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Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags ist weiterhin fraglich

Nach Auffassung des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) ist weiterhin offen, ob das Solidaritätszuschlagsgesetz verfassungsgemäß ist. Gegen die anderslautende Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 27.09.2005; Az.: 12 K 6263/03 E) haben die Kläger inzwischen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt. Der Verband rät deshalb, gegen Steuerbescheide hinsichtlich des Solidaritätszuschlags Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

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FG Münster: Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß

Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dass auch mehrere Jahre nach der Wiedervereinigung ein Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer erhoben wird. Dies entschied der zwölfte Senat des Finanzgerichts Münster mit jetzt bekannt gemachtem Urteil vom 27.09.2005. Der Solidaritätszuschlag sei eine Steuer in Form einer Ergänzungsabgabe, bei der dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zustehe.
(Az.: 12 K 6263/03 E)

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VG Neustadt: Keine Grundsteuerermäßigung für Familien mit Kindern

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt muss bei der Festsetzung der Grundsteuer nicht danach unterschieden werden, ob die Steuerpflicht Eltern mit Kindern oder kinderlose Ehepaare trifft. Eine Ermäßigung oder ein Entfallen der Grundsteuer für Familien mit Kindern sei gesetzlich nicht vorgesehen. Es handele sich um eine Real- und Objektsteuer. Ausgangspunkt der Besteuerung sei der Objektwert, nicht die individuelle Finanzkraft des Eigentümers des zu besteuernden Objekts (Urteil vom 26.10.2005, Az.: 1 K 1285/05.NW).

VonHagen Döhl

Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages zur Einkommenssteuer auf dem Prüfstand

Beim Finanzgericht Münster ist ein Verfahren hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages zur Einkommenssteuer abhängig. Die Kläger machen in dem Verfahren (Az: 12 K 6263/03 E) geltend, der Zuschlag sei als Sonderabgabe mangels zeitlicher Beschränkung nicht mit dem Grundgesetz vereinbart.
Die Kläger stützen sich darauf, dass der 1995 wieder eingeführte Solidaritätszuschlag – anders als der ursprüngliche 1991 beschlossene Zuschlag – zeitlich nicht befristet ist. Der Staat dürfe zwar Sonderabgaben einführen um kurzfristig punktuelle Notstände zu beheben, inzwischen sei der Solidaritätszuschlag jedoch keine kurzfristige Abgabe mehr, sondern eine dauerhafte. Spätestens seit 2002 ist die Abgabe daher nach Ansicht der Kläger rechtswidrig.
Gegenstand des anhängigen Verfahrens vor dem Finanzgericht Münster ist zwar lediglich die mögliche Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags zur Einkommenssteuer 2002. Sinngemäß gilt die Begründung jedoch auch für den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftssteuer und für die Jahre nach 2002.
Es empfiehlt sich daher, sämtliche Bescheide über die Festsetzung des Solidaritätszuschlages ab dem Veranlagungszeitraum 2002 (soweit noch nicht rechtskräftig) durch Einspruch mit dem Hinweis auf das Verfahren beim Finanzgericht offen zu halten. Gleichzeitig sollte mit dem Einspruch unter Verweis auf das anhängige Klageverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.
(FG Münster, 12 K 6263/03 E)