Der Bundesfinanzhof hält die betragsmäßige Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen für verfassungswidrig. Die gesetzlichen Höchstbeträge würden es dem Steuerpflichtigen nicht ermöglichen, in angemessenem Umfang Krankenversicherungsschutz zu erlangen. Der BFH hat daher mit jetzt bekannt gemachtem Beschluss vom 14.12.2005 (Az.: X R 20/04) das Revisionsverfahren ausgesetzt und diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Über den Autor