Ehescheidungskosten weiterhin steuerlich absetzbar
Ehescheidungskosten weiterhin steuerlich absetzbar
Das FG Köln hat entschieden, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens auch nach der aktuellen Gesetzeslage als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind.
(FG Köln 14. Senat 14 K 1861/15)
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