Ehescheidungskosten weiterhin steuerlich absetzbar

VonHagen Döhl

Ehescheidungskosten weiterhin steuerlich absetzbar

Das FG Köln hat entschieden, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens auch nach der aktuellen Gesetzeslage als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind.
(FG Köln 14. Senat  14 K 1861/15)

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