Der Bund der Steuerzahler hat nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts vom 18.08.2006 Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag erhoben. In Karlsruhe soll entschieden werden, ob die Beschwerde gegen die Zusatzabgabe auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zur Entscheidung angenommen wird (Az.: 2 BvR 1708/06).
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