VG Neustadt: Keine Grundsteuerermäßigung für Familien mit Kindern

VonHagen Döhl

VG Neustadt: Keine Grundsteuerermäßigung für Familien mit Kindern

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt muss bei der Festsetzung der Grundsteuer nicht danach unterschieden werden, ob die Steuerpflicht Eltern mit Kindern oder kinderlose Ehepaare trifft. Eine Ermäßigung oder ein Entfallen der Grundsteuer für Familien mit Kindern sei gesetzlich nicht vorgesehen. Es handele sich um eine Real- und Objektsteuer. Ausgangspunkt der Besteuerung sei der Objektwert, nicht die individuelle Finanzkraft des Eigentümers des zu besteuernden Objekts (Urteil vom 26.10.2005, Az.: 1 K 1285/05.NW).

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