Kategorien-Archiv Steuerrecht

VonHagen Döhl

Abgeltungszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer für nicht in Anspruch genommenen Urlaub sind regelmäßig keine vGA

Abgeltungszahlungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH stellen keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) dar, wenn betriebliche Gründe der Urlaubsinanspruchnahme entgegenstehen. Das gilt selbst dann, wenn Vereinbarungen zu den Voraussetzungen der Zahlungen fehlen. Auch das Verbot der Abgeltung von Urlaubsansprüchen in § 7 Abs.4 BUrlG steht der steuerrechtlichen Zulässigkeit solcher Urlaubsabgeltungszahlungen nicht entgegen.
(BFH 28.1.2004, I R 50/03)

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Kürzungsbetrag nach § 9 Nr. 1 GewStG bei landwirtschaftlichen Unternehmen in den neuen Bundesländern

Der Kürzungsbetrag nach § 9 Nr. 1 GewStG ist bei landwirtschaftlichen Unternehmen in den neuen Bundesländern, soweit Pachtflächen betroffen sind, nur aus dem gekürzten Ersatzwirtschaftswert zu ermitteln. Das bedeutet, dass der Ersatzwirtschaftswert aufzuteilen ist in einen auszusondernden Bodenanteil und einen ansatzfähigen Anteil für Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, die sich im Eigentum des landwirtschaftlichen Unternehmens befinden. Nur soweit der Ersatzwirtschaftswert auf letztere Gegenstände entfällt, kann er als Kürzungsbetrag abgesetzt werden.

(BFH, Urteil vom 15.5.2002 – IR 63/01 – FG Greifswald)

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BFH: Mietverträge mit früherem Eigentümer nicht missbräuchlich

Mietverträge zwischen dem früheren und dem aktuellen Eigentümer eines Grundstücks und die mit dieser Praxis einhergehenden Steuervorteile sind grundsätzliche nicht missbräuchlich. Das gilt nach mehreren aktuellen Urteilen des Bundesfinanzhofes auch dann, wenn der Mieter das Grundstück zuvor gegen wiederkehrende Leistungen einem Angehörigen als Vermieter übertragen hat. Anders schätzen die Richter die rechtliche Lage aber ein, wenn es nach der wirtschaftlichen Substanz der Vereinbarung nicht zu einer entgeltlichen Nutzung kommen soll.
(Urteile vom 10.12.2003, Az.: IX R 12/01 sowie vom 17.12.2003, Az.: IX R 60/98 und IX R 56/03)

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BFH ändert Rechtsprechung zur Berechnung der Dreitagefrist nach § 122 AO 1977

Nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Nach bisheriger Rechtsprechung war auf diese Dreitagefrist nicht § 108 Abs. 3 AO 1977 anwendbar, so dass ein Verwaltungsakt auch dann als zugegangen galt, wenn das Fristende auf einem Samstag, Sonntag oder Feiertag fiel. Der neunte Senat des Bundesfinanzhofes hat diese Position aufgegeben und klar gestellt, dass sich die Dreitagesfrist in solchen Fällen bis zum nächstfolgenden Werktag verlängert.
(Urteil vom 14.10.2003, Az.: IX R 68/98, DStR 2003, 2015)

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BVerfG: Spekulationssteuer für 1997 und 1998 war verfassungswidrig

Die Finanzämter durften Spekulationsgewinne aus privaten Wertpapiergeschäften für die Jahre 1997 und 1998 nicht gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG (in der Fassung 1997/1998) besteuern. Ein diesbezüglicher Steuerbescheid ist wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG nichtig, entschied das Bundesverfassungsgericht am 09.03.2004. Da die Besteuerung von der Erklärungsbereitschaft des Steuerpflichtigen abhing, habe der Fiskus nur bei «Steuerehrlichen» überhaupt eine Steuer erheben können. Dies wiederum sei mit dem Grundsatz einer gleichen Steuerbelastung durch gleichen Gesetzesvollzug nicht vereinbar, so das Verfassungsgericht (Urteil vom 09.03.2004, Az.: 2 BvL 17/02).