Mietverträge zwischen dem früheren und dem aktuellen Eigentümer eines Grundstücks und die mit dieser Praxis einhergehenden Steuervorteile sind grundsätzliche nicht missbräuchlich. Das gilt nach mehreren aktuellen Urteilen des Bundesfinanzhofes auch dann, wenn der Mieter das Grundstück zuvor gegen wiederkehrende Leistungen einem Angehörigen als Vermieter übertragen hat. Anders schätzen die Richter die rechtliche Lage aber ein, wenn es nach der wirtschaftlichen Substanz der Vereinbarung nicht zu einer entgeltlichen Nutzung kommen soll.
(Urteile vom 10.12.2003, Az.: IX R 12/01 sowie vom 17.12.2003, Az.: IX R 60/98 und IX R 56/03)
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