Hauseigentümer müssen auch künftig für ihr selbst genutztes Eigenheim Grundsteuer zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21.06.2006 die Beschwerde zweier Immobilienbesitzer aus dem baden-württembergischen Bad Herrenalb gegen die Steuer abgewiesen (Az.: 1 BvR 1644/05). Die Beschwerdeführer hatten sich gegen die Steuerpflicht gewandt, weil ein Eigenheim keinen Ertrag abwerfe.
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