Der Betreiber eines Internetforums muss Beiträge in den Diskussionsforen auf seinen Seiten nicht auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte hin überwachen. Wird das Forum nicht professionell betrieben, bestehen selbst dann keine weitergehenden Prüfpflichten, wenn aufgrund der Häufung von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts und der Ehre des Betroffenen erkennbar war, dass ein Risiko künftiger weiterer Rechtsverletzungen bestand. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 07.06.2006; Az.: 15 U 21/06)
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