Nach Auffassung des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) ist weiterhin offen, ob das Solidaritätszuschlagsgesetz verfassungsgemäß ist. Gegen die anderslautende Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 27.09.2005; Az.: 12 K 6263/03 E) haben die Kläger inzwischen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt. Der Verband rät deshalb, gegen Steuerbescheide hinsichtlich des Solidaritätszuschlags Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.
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