Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags ist weiterhin fraglich

VonHagen Döhl

Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags ist weiterhin fraglich

Nach Auffassung des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) ist weiterhin offen, ob das Solidaritätszuschlagsgesetz verfassungsgemäß ist. Gegen die anderslautende Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 27.09.2005; Az.: 12 K 6263/03 E) haben die Kläger inzwischen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt. Der Verband rät deshalb, gegen Steuerbescheide hinsichtlich des Solidaritätszuschlags Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

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