Gesetzesänderungen ab Januar 2006

VonHagen Döhl

Gesetzesänderungen ab Januar 2006

Das Jahr 2006 fängt mit einer Reihe wichtiger Gesetzesänderungen an: Das Sonder-Planungsrecht der Neuen Länder soll verlängert werden, das Informationsfreiheitsgesetz tritt zum 01.01.2006 in Kraft. Weitere Änderungen sind in der Landwirtschaft, bei der Sozialversicherung und bei der Riesterrente vorgesehen.

Informationsfreiheitsgesetz

Jeder Bürger erhält unter Beachtung des Daten- und Geheimnisschutzes Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden – ohne ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen. Damit können sich Behörden zur Abwehr von Anfragen nicht mehr auf das Amtsgeheimnis berufen. Das Gesetz war eines der letzten, das die rot-grüne Bundesregierung noch – mit FDP-Unterstützung – über die parlamentarischen Hürden brachte.

Landwirtschaft

Landwirte und Futtermittelunternehmer müssen sich künftig registrieren lassen. Nach der europäischen Verordnung zur Futtermittelhygiene, die zum 01.01.2006 verwirklicht wird, soll diese Maßnahme die Einrichtungen, die Ausrüstung, das Personal, die Dokumentation und die Qualitätskontrolle umfassen. Dies soll die Futtermittelunternehmer bei der Sicherheit von Futtermitteln stärker in die Verantwortung nehmen. Die Regelung betrifft auch Landwirte, die Futtermittel erzeugen oder an Tiere verfüttern.

Sozialversicherung

Die Arbeitgeber müssen 2006 die Beiträge zu den Sozialversicherungen gut 14 Tage früher als bisher abführen. So wird die Zahlungsfähigkeit der Sozialkassen verbessert. Die Änderung hat im kommenden Jahr einmalig 13 statt 12 Zahlungstermine zur Folge.

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