Kategorien-Archiv Computer und Internet

VonHagen Döhl

Klageerhebung „online“

Da sage noch einer, deutsche Gerichte seien nicht fortschrittlich. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe ließ eine Klageschrift, die per Computerfax übermittelt wurde, als ordnungsgemäße Klageerhebung zu, obwohl sie die eigentlich vorgeschriebene, eigenhändige Unterschrift des Antragstellers oder dessen Prozessbevollmächtigten nicht enthielt. Anders als bei einem „normalen“ Telefax muss die per Computer übermittelte Fernkopie keine Unterschrift enthalten. Die Verwendung einer Faksimileunterschrift, wie sie häufig bei Computerfaxen verwendet wird, hielt das Gericht nicht für erforderlich.

Hinweis: Ob bei Online-Übermittlung einer Klage bzw. eines Schriftsatzes oder per Telefax muss umgehend das Original mit entsprechenden Abschriften für den bzw. die Verfahrensgegner per „Schneckenpost“ nachgereicht werden.

(Urteil des VG Karlsruhe 4 K 4105/96 – Handelsblatt vom 13.10.1998)

VonHagen Döhl

Wiedergabe von fremden Stellanzeigen im Internet unzulässig

Die Wiedergabe von Stellenanzeigen einer Tageszeitung im Internet durch Dritte ist nach § 1 UWG unzulässig, wenn sie ohne Zustimmung der Tagezeitung erfolgt.
(Kammergericht, Urteil vom 26.03.2000 – 5 U 1171/00)

VonHagen Döhl

Internet – Buchungssystem für Flüge ohne Preisangabe unzulässig

Ein Internet – Buchungssystem bei dem der Kunde, ohne das ihm ein geforderter Preis genannt wird, für einen von ihm konkret zu benennenden Flug, diejenige Geldsumme bietet, die er zahlen bereit ist, und die Fluggesellschaft dieses „Angebot“ dann innerhalb von 24 Stunden entweder annimmt oder ablehnt, verstößt gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung und ist gem. § 1 UWG unzulässig
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2000 – 2 U 49/00)

VonHagen Döhl

Domain: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Eine Adresse im Internet steht grundsätzlich dem Erstanmelder zu. Auch wer nur mit seinem Nachnamen im Internet präsent sein will, hat hieran ein legitimes Interesse. Treffen etwa der Nachname einer Privatperson und der Firmenname eines gleich lautenden Autohauses aufeinander, so steht dem Gewerbetreibenden nicht automatisch die fragliche Domain zu. Vielmehr sind die beiden Interessenten an der Nutzung der fraglichen Domain als gleichwertig anzusehen.
Grundsätzlich gilt: Wer sich zuerst registrieren lässt, darf im Internet die entsprechende Domain beanspruchen, auch wenn eine Person mit demselben Namen oder ein Unternehmen diese Domain beanspruchen möchte.
(LG Paderborn, 4 O 228/99)

VonHagen Döhl

Internet-Adresse: Kanalisierung verboten

Der Gebrauch einer Domain ist unzulässig, wenn sie den Anschein erweckt, dass sich hinter der Domain ein Verband, eine Institution oder eine ganze Gruppe von Berufsangehörigen verbirgt, während sich nur ein einziger Vertreter der entsprechenden Gruppe darstellt.
Eine Kölner Rechtsanwaltskanzlei war im Internet unter der Domain „rechtsanwaeltekoeln.de“ aufgetreten. Der Gebrauch wurde dieser Kanzlei mit dem Argument verboten, dass der User hinter der Adresse nicht eine einzige, sondern alle Kölner Kanzleien oder die Rechtsanwaltskammer Köln erwartet. Das Gebrauchen einer solchen allgemeinen Berufsbezeichnung ist wegen der damit verbundenen Sperrwirkung für die Konkurrenten und der gleichzeitig eintretenden Kanalisierung irreführend.
(LG Köln, 312 O 723/9)

VonHagen Döhl

Klageschrift per Computer ist rechtskräftig

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem Urteil die Online-Übermittlung einer Klageschrift per Computerfax anerkannt. Und das, obwohl die Klage nicht die eigentlich vorgeschriebene eigenhändige Unterschrift trug. Zwar müsse auch ein durch Telefax übermitteltes Schreiben normalerweise unterzeichnet werden, erklärten die Richter. Das gelte aber nur für „normale“, also als Kopie eines Schriftstücks vom Sende- zum Empfangsgerät übermittelte Fernkopien. Im vorliegenden Fall sei dagegen das Schreiben mit einem Computer produziert und dann direkt – ohne Ausdruck – per Modem verschickt worden. Hier müsse die Unterschrift dann nicht eigens eingescannt werden, befanden die Karlsruher Juristen.
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, 4 K 4105/96)

VonHagen Döhl

Verbot von Internet-Adressen wegen Wettbewerbswidrigkeit

Das LG Köln hat einem Dortmunder Internet- Unternehmer verboten, unter den Internet-Domains «www.zwangsversteigerungen.de» und «www.versteigerungskalender.de» Daten von Immobilien-Zwangsversteigerungen und Versteigerungen aller Art anzubieten. Die Richter sehen in der Verwendung der beiden Domain-Adressen eine «wettbewerbswidrige Behinderung» von Konkurrenzunternehmen des Dortmunder Web-Anbieters. Durch diese Adressen würden potenzielle Kunden «abgefangen und Kundenströme kanalisiert». Diese Kanalisierung durch Adressen, die «reine Gattungsbezeichnungen» darstellten, sei eine «unlautere Absatzbehinderung» von Konkurrenten und verstoße deshalb gegen das deutsche Wettbewerbsrecht. Das Urteil erging auf die Klage eines Kölner Verlags, der Herausgeber des Print-Mediums «Immobilien-& Zwangsversteigerungskatalog» ist.
(Quelle: dpa vom 25.1.2001 LG Köln – Az.: 33 O 286/00)

VonHagen Döhl

Haftungsausschluss für Zugangsstörungen beim Online-Banking

Eine Bank kann ihre Haftung für technisch oder betrieblich bedingte zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zuganges zum Online-Banking in allgemeinen Geschäftsbedingungen formularmäßig nicht umfassend ausschließen. Die beklagte Bank bietet Kunden, die bei ihr ein Girokonto unterhalten, die Teilnahme am „Online-Service“ an. Der BGH hat einen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angebrachten umfassenden Haftungsausschluss für unzulässig erklärt .
(BGH Urteil vom 12.12.2000 – XI ZR 138/00).

VonHagen Döhl

Internet-Adressen: „Grabbing“ ist Rufausbeutung

Wenn eine Privatperson eine Domain anmeldet, die einer bekannten Marke entspricht, und dann nur eine leere Seite ins Internet stellt, begeht sie unzulässiges „Grabbing“. Wenn derjenige dann mit dem Inhaber der bekannten Marke anschließend Verhandlungen aufnimmt, um sich die Domains teuer abkaufen zu lassen, handelt er sittenwidrig und damit auch wettbewerbswidrig.
Der Inhaber der bekannten Marke – im vorliegenden Fall handelte es sich um „dsf.de“, „eurosport.de“ und „sportschau.de“ – kann von dem Inhaber der Adresse sofortige Unterlassung oder die Herausgabe der Domains verlangen.
(LG München I, 4 HKO 14792/96)

VonHagen Döhl

Urheberrechtsschutz von Internet-Seiten

Wie bei Computerprogrammen ist auch bei der Gestaltung von Internet-Seiten eine besondere schöpferische Leistung zu fordern, damit urheberrechtlicher Schutz gewährt werden kann. Die bloße Aneinanderreihung von abgebildeten Holzklebern auf der Internet-Seite eines Baumarkts wird diesen Ansprüchen nicht gerecht und ist daher urheberrechtlich nicht geschützt.

Eine Irreführung und damit ein Wettbewerbsverstoß ist auch nicht darin zu sehen, daß ein Mitbewerber durch einen sogenannten Link die Internet-Seite eines anderen Anbieters in den Rahmen seiner eigenen Website einblendet (sogenannte Frames).
(Urteil des LG Düsseldorf vom 29.04.1998 -12 O 347/97 – Computer und Recht 1998,763)