Verbot von Internet-Adressen wegen Wettbewerbswidrigkeit

VonHagen Döhl

Verbot von Internet-Adressen wegen Wettbewerbswidrigkeit

Das LG Köln hat einem Dortmunder Internet- Unternehmer verboten, unter den Internet-Domains «www.zwangsversteigerungen.de» und «www.versteigerungskalender.de» Daten von Immobilien-Zwangsversteigerungen und Versteigerungen aller Art anzubieten. Die Richter sehen in der Verwendung der beiden Domain-Adressen eine «wettbewerbswidrige Behinderung» von Konkurrenzunternehmen des Dortmunder Web-Anbieters. Durch diese Adressen würden potenzielle Kunden «abgefangen und Kundenströme kanalisiert». Diese Kanalisierung durch Adressen, die «reine Gattungsbezeichnungen» darstellten, sei eine «unlautere Absatzbehinderung» von Konkurrenten und verstoße deshalb gegen das deutsche Wettbewerbsrecht. Das Urteil erging auf die Klage eines Kölner Verlags, der Herausgeber des Print-Mediums «Immobilien-& Zwangsversteigerungskatalog» ist.
(Quelle: dpa vom 25.1.2001 LG Köln – Az.: 33 O 286/00)

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