Mangelnde Vertrautheit mit einem Mietwagen kann die versehentliche Missachtung einer roten Ampel nicht entschuldigen. Es sei eine «grobe Pflichtwidrigkeit», wenn ein Autofahrer im Großstadtverkehr mit dessen erhöhten Anforderungen ein Fahrzeug führe, das er noch nicht vollständig beherrsche. Der Mieter eines Wagens mit Automatik hatte das Auto vor einer roten Ampel abgebremst, hatte aber die Haltelinie um eineinhalb Meter überfahren und war prompt mit einem Linksabbieger zusammengestoßen. Ein Amtsrichter sprach wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit 500 Mark Geldbuße aus, sah aber von dem sonst fälligen Fahrverbot wegen geringen Verschuldens ab. Grundsätzlich habe der Fahrer das Rotlicht beachten wollen. Bayerns höchste Richter urteilten bei der Prüfung des Falles härter. Der Verstoß weiche von anderen Fällen nicht so gravierend ab, dass ausnahmsweise auf ein Fahrverbot verzichtet werden könne. Zu welchen Folgen es bei mangelnder Beherrschung eines Autos kommen könne, zeige der Zusammenstoß mit «nicht unerheblichem Sachschaden». Jetzt muss sich erneut ein Amtsrichter mit dem Fall befassen.
(Quelle: dpa vom 19.1.2001 BayObLG – Az.: 1 ObOWi 501/00)
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