Herabsetzung der Promillegrenze

VonHagen Döhl

Herabsetzung der Promillegrenze

Der Bundesrat hat am 16.2.2001 einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Danach kann ein Fahrverbot bereits ab 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) verhängt werden. Die bisher geltende 0,8-Promillegrenze entfällt. Gleichzeitig wird die Bußgeldhöchstgrenze angehoben: Wer mit 0,5

Promille BAK sein steuert, muss neben dem Fahrverbot in Zukunft mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Mark rechnen. Beim erstmaligen Verstoß drohen bei einem fahrlässigen Verstoß eine Geldbuße von 500 Mark und ein Fahrverbot von einem Monat.

(Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates)

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