Angaben zu Ersatzschlüsseln falsch – kein

VonHagen Döhl

Angaben zu Ersatzschlüsseln falsch – kein

Ein Autobesitzer, der bei seiner Versicherung falsche Angaben über Ersatzschlüssel und den Kilometerstand des Fahrzeugs macht, verliert den Teilkaskoschutz. Nach Auffassung der Richter sind beide Informationen für die Versicherung wichtig und falsche Angaben daher geeignet, die Interessen des Versicherers zu gefährden. Dieser brauche daher kein Geld zu zahlen . Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage einer Fahrzeughalterin ab. Die Klägerin hatte in einer Schadensanzeige die falsche Angabe ihres Ehemannes bestätigt, dass es für ihr gestohlenes Fahrzeug keine Ersatzschlüssel gebe. Außerdem war die Laufleistung des Wagens lediglich mit 80 000 Kilometern statt wahrheitsgemäß mit 100 000 Kilometern angegeben worden. Die Versicherung lehnte daraufhin jegliche Schadensregulierung ab. Das OLG gab der Versicherung recht.
(Quelle: dpa vom 17.1.2001 OLG Frankfurt am Main – Az: 3 U 72/99)

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