Erbschaft vom Ehepartner trotz laufender Scheidung möglich

VonHagen Döhl

Erbschaft vom Ehepartner trotz laufender Scheidung möglich

Stirbt ein Ehepartner während eines laufenden Scheidungsverfahrens, so ist der überlebende Partner nicht zwangsläufig von der Erbschaft ausgeschlossen. Dies geht aus einem Grundsatzbeschluss des OLG Zweibrücken hervor. Von der Vermutung, dass eine Ehe zerrüttet war und daher ohne weiteres auch geschieden worden wäre, könne nicht zwangsläufig ausgegangen werden. Das Gericht hob mit seinem in der Zeitschrift «Neue Juristische Wochenschrift» veröffentlichten Beschluss die Entscheidung eines Landgerichts auf, das einem Ehemann die Ausstellung eines Erbscheins verweigert hatte. Der Betroffene hatte mit seiner Frau vereinbart, dass man sich gegenseitig zu Erben einsetze. Erst wenn der überlebende Ehegatte gestorben sei, sollten die Kinder erben. Im Dezember 1997 beantragten die Eheleute zwar die Scheidung, die Ehefrau starb jedoch vor Abschluss des Scheidungsverfahrens. Anders als das Landgericht war das OLG der Auffassung, von der Vermutung des Scheiterns der Ehe dürfe nicht ohne weiteres deshalb ausgegangen werden, weil beide Eheleute die Scheidung beantragt hätten. Vielmehr müsse das Gericht zu klären versuchen, wie die Eheleute die weiteren Scheidungsfolgen geregelt hätten. Daher wurde die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und das Verfahren zur weiteren Sachaufklärung zurückzuverwiesen.
(Quelle: dpa vom 19.1.2001 OLG Zweibrücken – Az.: 3 W 103/00, Beschl. v. 17.8.2000)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort