Internet-Adressen: „Grabbing“ ist Rufausbeutung

VonHagen Döhl

Internet-Adressen: „Grabbing“ ist Rufausbeutung

Wenn eine Privatperson eine Domain anmeldet, die einer bekannten Marke entspricht, und dann nur eine leere Seite ins Internet stellt, begeht sie unzulässiges „Grabbing“. Wenn derjenige dann mit dem Inhaber der bekannten Marke anschließend Verhandlungen aufnimmt, um sich die Domains teuer abkaufen zu lassen, handelt er sittenwidrig und damit auch wettbewerbswidrig.
Der Inhaber der bekannten Marke – im vorliegenden Fall handelte es sich um „dsf.de“, „eurosport.de“ und „sportschau.de“ – kann von dem Inhaber der Adresse sofortige Unterlassung oder die Herausgabe der Domains verlangen.
(LG München I, 4 HKO 14792/96)

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