Sozialgerichtsbarkeit: Querulanten sollen zahlen

VonHagen Döhl

Sozialgerichtsbarkeit: Querulanten sollen zahlen

Verfahren vor den Sozialgerichten sind derzeit (Gerichts-) kostenfrei. Der Freistaat Sachsen hat 1999 rund 18 Millionen DM für diesen Zweig ihrer Justiz ausgegeben, aber daraus nur 730 TDM eingenommen. Im Justizministerium ist man offensdichtlich der Meinung, dass es vor allem Querulanten seien, die die Kostenfreiheit ausnutzen, um alles und jedes beim Sozialgericht überprüfen zu lassen.
Der Freisstaat befürwortet einen entsprechenden Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums, nachdem die Verfahren kostenpflichtig werden sollen, um solche Klagen einzuschränken.
Wir sind der Meinung, dass vom Ansatz her der Gedanke richtig ist. Es muss aber in jedem Fall gewährleistet sein, dass mittellose Kläger Zugang zum Verfahren durch Bewilligung von Prozesskostenhilfe erhalten müssen, damit deren Rechte durch die Kostenpflicht nicht beschränkt werden.
(Informationsquelle: Sächsische Zeitung 30.11.2000)

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