Urheberrechtsschutz von Internet-Seiten

VonHagen Döhl

Urheberrechtsschutz von Internet-Seiten

Wie bei Computerprogrammen ist auch bei der Gestaltung von Internet-Seiten eine besondere schöpferische Leistung zu fordern, damit urheberrechtlicher Schutz gewährt werden kann. Die bloße Aneinanderreihung von abgebildeten Holzklebern auf der Internet-Seite eines Baumarkts wird diesen Ansprüchen nicht gerecht und ist daher urheberrechtlich nicht geschützt.

Eine Irreführung und damit ein Wettbewerbsverstoß ist auch nicht darin zu sehen, daß ein Mitbewerber durch einen sogenannten Link die Internet-Seite eines anderen Anbieters in den Rahmen seiner eigenen Website einblendet (sogenannte Frames).
(Urteil des LG Düsseldorf vom 29.04.1998 -12 O 347/97 – Computer und Recht 1998,763)

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Hagen Döhl administrator

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