Eine Adresse im Internet steht grundsätzlich dem Erstanmelder zu. Auch wer nur mit seinem Nachnamen im Internet präsent sein will, hat hieran ein legitimes Interesse. Treffen etwa der Nachname einer Privatperson und der Firmenname eines gleich lautenden Autohauses aufeinander, so steht dem Gewerbetreibenden nicht automatisch die fragliche Domain zu. Vielmehr sind die beiden Interessenten an der Nutzung der fraglichen Domain als gleichwertig anzusehen.
Grundsätzlich gilt: Wer sich zuerst registrieren lässt, darf im Internet die entsprechende Domain beanspruchen, auch wenn eine Person mit demselben Namen oder ein Unternehmen diese Domain beanspruchen möchte.
(LG Paderborn, 4 O 228/99)
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