Haftungsausschluss für Zugangsstörungen beim Online-Banking

VonHagen Döhl

Haftungsausschluss für Zugangsstörungen beim Online-Banking

Eine Bank kann ihre Haftung für technisch oder betrieblich bedingte zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zuganges zum Online-Banking in allgemeinen Geschäftsbedingungen formularmäßig nicht umfassend ausschließen. Die beklagte Bank bietet Kunden, die bei ihr ein Girokonto unterhalten, die Teilnahme am „Online-Service“ an. Der BGH hat einen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angebrachten umfassenden Haftungsausschluss für unzulässig erklärt .
(BGH Urteil vom 12.12.2000 – XI ZR 138/00).

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