Ein Internet – Buchungssystem bei dem der Kunde, ohne das ihm ein geforderter Preis genannt wird, für einen von ihm konkret zu benennenden Flug, diejenige Geldsumme bietet, die er zahlen bereit ist, und die Fluggesellschaft dieses „Angebot“ dann innerhalb von 24 Stunden entweder annimmt oder ablehnt, verstößt gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung und ist gem. § 1 UWG unzulässig
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2000 – 2 U 49/00)
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