Kategorien-Archiv Computer und Internet

VonHagen Döhl

Unverlangt zugesandte Email- Werbung

Eine unverlangt zugesandte e-Mail-Werbung ist nur dann als sittenwidrige Werbung im Sinne des § 1 UWG anzusehen, wenn der Empfänger der Werbung eine solche offenkundig abgelehnt hat.
Es ist dem Empfänger einer Werbe-e-Mail, die dieser nach dem Aufruf der Homepage des Werbenden erhält, zuzumuten, an diesen die e-Mail mit einer Aufforderung zum Austragen auf dem e-Mail-Verteiler zurückzusenden und dadurch weitere entsprechende Werbung abzulehnen (LG Braunschweig, Urteil vom 11.8.1999, 22 O 1683/99).

VonHagen Döhl

Bindestrich-Domain

Eine Internetadresse, die sich von der ansonsten identischen Firmenkennzeichnung eines Konkurrenten nur durch einen Bindestrich unterscheidet, begründet eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr und damit einen Unterlassungsanspruch (LG Köln, Urteil vom 10.6.1999, 31 O 55/99).