Bindestrich-Domain

VonHagen Döhl

Bindestrich-Domain

Eine Internetadresse, die sich von der ansonsten identischen Firmenkennzeichnung eines Konkurrenten nur durch einen Bindestrich unterscheidet, begründet eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr und damit einen Unterlassungsanspruch (LG Köln, Urteil vom 10.6.1999, 31 O 55/99).

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort