Kategorien-Archiv Baurecht

VonHagen Döhl

Zusicherung einer Eigenschaft

Die bloße Angabe einer bestimmten Marke im Leistungsverzeichnis für bestimmte Baustoffe ist noch nicht die Zusicherung einer Eigenschaft. Für eine Eigenschaftszusicherung muss hinzukommen, dass der Auftragnehmer das besondere Interesse des Auftragggebers an der Verwendung gerade dieses Produktes erkannt und in seine Willensbildung aufgenommen hat. Die bloße Erörterung über verwendbare Markenprodukte im Vorfeld der Vergabe reicht im Allgemeinen nicht aus.
(OLG Frankfurt, Urteil v. 22.4.1999 – 12 U 47/98; Revision nicht angenommen, BGH IBR 2001, 174)

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Kein Reklamationsrecht bei Schwarzarbeit

Pfuscht ein Handwerker bei der Schwarzarbeit, steht der Bauherr rechtlich im Regen: Er kann den Schwarzarbeiter weder zur Rückgabe des Geldes zwingen noch dazu, den monierten Mangel zu beseitigen .
(Saarländisches Oberlandesgericht, 1 U 298/99-56)
Die Folgen des Urteils: Statt schwarz und billig an einen Parkettboden zu kommen, muss der Kläger die Kosten für die nötigen Nachbesserungen jetzt selbst berappen. Statt rund 8000 Mark schlägt der Holzfußboden nun mit 20700 Mark zu Buche. Die Richter verweigerten dem Bauherrn die erhoffte Rückendeckung aus einem einfachen Grund: Mit Schwarzarbeitern kommen grundsätzlich keine wirksamen Verträge zu Stande.

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Bauunternehmer: Ohne Anspruch auf Entgelt für Planungsarbeit

Ein Bauunternehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Bezahlung von Planungsarbeiten. Dies entschied das Koblenzer Oberlandesgericht. Wie die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet, ist nach Meinung der Richter allgemein anzunehmen, daß der Unternehmer die Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen, Modelle oder Kostenvoranschläge im eigenen Interesse anfertigt, weil er hofft, den Auftrag zu erhalten. Eine Bezahlung dieser Leistungen könne er daher nur verlangen, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden sei
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Bauunternehmers ab. Der Kläger hatte Pläne für ein Mehrfamilienhauses entworfen und ausgeschrieben. Die Baukosten waren der Frau jedoch zu hoch. Sie teilte dem Kläger daher später mit, sie wolle das Haus von einem anderen Unternehmer errichten lassen. Dieser stellte ihr daraufhin einen Betrag von 12 350 Mark in Rechnung. Zu Unrecht, wie das OLG jetzt entschied. Einen Lohnanspruch hat der Bauunternehmer nur mit einer klaren vertraglichen Grundlage.
(Oberlandesgericht Koblenz, 5 U 90/97)

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Haftung der Ehefrau aus Anscheinsvollmacht

Werden in einem Bauvertrag beide Eheleute als Auftragggeber aufgeführt, ist die gesamte Korrespondenz an beide Eheleute gerichtet, insbesondere das Abnahmeprotokoll, ein Nachtragsangebot, die Schlussrechnung, und ist auch bei einem vorgerichtlichen Schlichtungsversuch ein Schriftstück errichtet worden, das der Beklagte zu 1 (Ehemann) „i.A.“ für die Beklagte zu 2 (Ehefrau) unterschreibt, dann haftet diese nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht.
(OLG Dresden NJW-RR 1999, 897)

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Rechtswidrige Baugenehmigung: Anwohner können sich wehren

Nachbarn können sich gegen eine rechtswidrige Baugenehmigung wehren, wenn die Behörden die gebotene Rücksicht auf nachbarliche Interessen besonders krass verletzt haben. Im vorliegenden Fall sah der städtische Bebauungsplan für eine Hanglage in Kassel höchstens zwei Vollgeschosse vor. Nach Einschätzung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs hatte die Stadt mit einer „in vollem Umfang objektiv rechtswidrigen Baugenehmigung“ ein sechsstöckiges Wohnhaus genehmigt. Dagegen klagte ein Nachbar, weil ihm die freie Sicht genommen werde. Die Richter betonten, das eingeforderte „Recht auf freie Sicht“ gebe es nicht, weil der Bebauungsplan nicht zum Schutz der Nachbarn aufgestellt werde. Die Anwohner hätten aber Anspruch darauf, dass „die gebotene Rücksicht“ auf ihre Interessen genommen werde. Dies sei hier nicht geschehen, weil mit dem „voluminösen Bauvorhaben“ der gesamte Charakter des Wohngebiets „in Unruhe gebracht“ und in Frage gestellt werde. Daher könnten die Nachbarn zumindest verlangen, dass die Höhe des Hauses auf – immer noch rechtswidrige – vier Geschosse begrenzt werde.(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 4 TG 1322/99)

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unwirksame Klausel zur Bauendreinigung

Die AGB-Klausel in Bauverträgen: „Für anteilige Baureinigung werden dem Aftragnehmer 0,5% von der Schlusssumme in Abzug gebracht.“ benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher unwirksam.
(BGH Urteil v. 6.7.2000 VII ZR 73/00)

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Mindestlöhne im Baugewerbe

Am 31.8.2000 sind die in der Ersten Mindestlohn- Verordnung festgelegten Mindestlöhne für das Baugewerbe ausgelaufen. Der Bundesarbeitsminister hat allerdings eine Zweite Verordnung über die Mindestlöhne im Baugewerbe zum 1.9.2000 in Kraft gesetzt.
Danach haben Bauarbeitnehmer weiterhin einen Anspruch auf Mindestlöhne. Sie betragen 18,87 DM pro Stunde in den alten Bundesländern und 16,60 DM pro Stunde in den neuen Bundesländern. Diese Löhne entsprechen den Regelungen im Mindestlohn-Tarifvertrag des Baugewerbes und machen diese für alle Arbeitnehmer (ob tarifgebunden oder nicht) verbindlich.
Die Verordnung trat am 1.9.2000 in Kraft und gilt bis zum 31. 8.2002. Ab 1.9.2001 steigt der Mindestlohn in der zweiten Stufe auf 19,17 DM bzw. 16,87 DM pro Stunde.
(BGBl. I S. 1285, 1290 ff.)

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Keine beweisrechtliche Bedeutung eines Privatgutachtens

Das Gericht darf ein Privatgutachten (das nur eine Partei eingeholt hat) nicht zur Grundlage seiner Entscheidung machen, es sei denn, die andere Partei stimmt dem zu. Ein solches Privatgutachten (Parteigutachten) dient daher lediglich der Substantiierung des eigenen Vortrags im gerichtlichen Verfahren und ist kein zulässiges Beweismittel.

(OLG Oldenburg Urteil vom 31.3.1999 – 2 U 44/99)

Hinweis: Es empfielt sich daher zwar ein solches Gutachten, wenn es denn schon vorliegt ggf. in das gerichtliche Verfahren einzubringen. Es muß aber gleichzeitig immer noch ein vom Gericht einzuholendes Sachverständigengutachten beantragt werden, wenn die Gegenpartei den zu beweisenden Sachverhalt streitig stellt.

Anmerkung: Die zitierte Entscheidung hatte zwar keinen baurechtlichen Hintergrund, wird aber gerade in Baustreitigkeiten am häufigsten eine Rolle spielen.

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Wiederholte Nachbesserungsversuche wegen Mängel

Wiederholte Nachbesserungsversuche können als Anerkenntnis des Mangels bewertet werden und damit die Gewährleistungsverjährung unterbrechen.
(BGH Urteil v. 2.6.1999 – VIII ZR 322/98)

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Regressforderung des zum Schadenersatz verurteilten Bauträgers gegen Planer und Bauunternehmer auch wegen der Kosten des Vorprozesses

Der Bauträger kann gegenüber dem Planer und dem Bauunternehmer als Schadenersatz auch die Kosten eines Vorprozesses (mit dem Erwerber) jedenfalls dann geltend machen, wenn er beachtliche Gründe hatte, sich gegen die Höhe der Schadenersatzforderung des Erwerbers zu wehren (Vorausgegangen waren ein Beweissicherungsverfahren mit 5 Sanierungsvorschlägen des Sachverständigen und ein Hauptsacheverfahren, in dem der Bauträger zum Schadenersatz in Höhe der teuersten Sanierungsvariante verurteilt wurde. – Den Beteiligten war in den Vorverfahren der Streit verkündet worden.).
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.4.1998 – 5 U 128/97; JP 1999,272; OLG Report 1999, 45)